9. April 2020

UPDATE zur Stornierung von Reisen

Anstatt der Erstattung des Reisepreises nur ein Gutschein? Und was kann man bei Ferienhäusern machen?

Für einen ersten Überblick lesen Sie zunächst diesen Artikel.

Muss ich mich auf einen Reisegutschein verweisen lassen?

Viele Reiseveranstalter bieten derzeit anstelle der Erstattung des Reisepreises einen Gutschein an. Wir haben sogar schon Statements von Veranstaltern gelesen, dass die Erteilung eines Gutscheins vom Gesetzgeber „abgesegnet“ worden sei. Das ist schlicht gelogen.

Auch die Bundesregierung möchte eine solche Lösung gerne ermöglichen. Aber geht das?

Antwort: Nein, jedenfalls nicht nach geltender Rechtslage. § 651h Abs. 5 BGB ist eindeutig. Dort steht:

„Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“

Von einem Gutschein findet sich dort kein Wort.

Die Bundesregierung kann diese Regelung auch nicht einfach „aussetzen“ oder ändern, da sie auf einer EU-Richtline beruht. Insofern könnte allenfalls eine europarechtliche Regelung eine Änderung bewirken. Dies wird allerdings vielfach skeptisch betrachtet. Ob und ggf. wann eine solche Änderung kommen wird, wird abzuwarten bleiben.

Der Hauptgrund der Skepsis ist Folgender: wenn Sie einen Gutschein anstelle der Reisepreiserstattung akzeptieren, helfen Sie womöglich dem Reiseveranstalter durch diese schlimme Zeit. Tatsächlich übernehmen Sie aber an seiner Stelle das Insolvenzrisiko. Mit anderen Worten: wenn der Reiseveranstalter in die Insolvenz gehen wird, wird auch der Gutschein wertlos sein. Dies dürfte nicht in Ihrem Interesse sein.

 

Wie bereits in dem verlinkten Beitrag beschrieben, gilt die gesetzliche Regelung nur für Pauschalreisen und damit nicht für Ferienhäuser o.ä.
Allerdings könnte man argumentieren, dass z.B. bei Einreiseverboten wechselseitige Unmöglichkeit vorliegt. Dies führt dazu, dass der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit wird und gleichzeitig seinen Anspruch auf die Gegenleistung verliert.