Medizinrecht

Medizinrecht Hintergrund

Im Medizinrecht steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Henning Doth zur Verfügung.

Arzthaftungsrecht:

Rechtsanwalt Doth berät und vertritt Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer in Haftungssachen, insbesondere bei dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers.

Wichtig ist, dass bei einem solchen Vorwurf immer auch die Berufshaftpflichtversicherung informiert werden muss. Patientenseits behauptete Behandlungsfehler und geltend gemachte Schadensersatzansprüche fallen grundsätzlich in den Deckungsbereich des Berufshaftpflichtversicherers.

Unabhängig davon ist gleichwohl die Einschaltung des Rechtsanwalts des eigenen Vertrauens sinnvoll, um überprüfen zu können, ob der Vorwurf rechtlich vertretbar ist. Mit Zustimmung des Haftpflichtversicherers kann auch eine Abwehr der Forderungen auf dessen Kosten erfolgen.

Da Herr Doth zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht ist, berät er fachgebietsübergreifend und kompetent im Zusammenhang mit dem Deckungsschutz des Berufshaftpflichtversicherers und den in diesem Rechtsverhältnis zu beachtenden Obliegenheiten. Unser Hauptinteresse ist dabei, dass ein etwaiger Schaden nicht beim Behandelnden verbleibt, sondern entweder erfolgreich abgewehrt oder vom Berufshaftpflichtversicherer reguliert wird.

 

Gründung und Auseinandersetzung ärztlicher Kooperationen:

Sowohl bei der Begründung einer ärztlichen Kooperation als auch dessen Beendigung sollte grundsätzlich rechtzeitig fachkundige Unterstützung in Anspruch genommen werden. Typische Kooperationsformen sind die örtliche oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) oder die Praxisgemeinschaft.

Kommt es später zur Trennung vom Praxispartner, kann dies teuer werden. Dies liegt leider oft daran, dass es an hinreichenden Regelungen im Praxisvertrag mangelt. Ein solcher Fehler, der schon zu Beginn der Zusammenarbeit gemacht wurde, wirkt sich oft erst bei der Beendigung der Zusammenarbeit aus, kann dann aber kaum noch korrigiert werden.

Bei der Erstellung von Praxis- bzw. Kooperationsverträgen arbeiten wir bei Bedarf auch eng mit Steuerberatern zusammen.

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Von der Vorsorge bis zum Ernstfall

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