Versicherungs­recht

Versicherungs­recht Hintergrund

Im Kern dreht sich im Versicherungsrecht fast immer alles das Eine: der Versicherer verweigert die Leistung. Die Gründe können vielfältig sein, lassen sich jedoch grundlegend ist zwei Bereiche festlegen:

1. Vertragsbeendigung:

der Versicherer hat die Anfechtung oder Kündigung des Versicherungsvertrags oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt und beruft sich deswegen auf Leistungsfreiheit;

2. im laufenden Versicherungsverhältnis:

der Versicherer meint, dass der Versicherungsfall nicht eingetreten oder die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt seien; oder er behauptet die Verletzung einer Obliegenheit.

Da die zahlreichen Probleme ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse gleichwohl kaum zu überblicken sind, ist es in jedem Fall ratsam, frühestmöglich die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen.

Zu unseren Spezialisierungen im Versicherungsrecht zählen:

Private Krankenversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Private Unfallversicherung, KFZ-Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung sowie Lebensversicherung.

Versicherungsrecht

Von der Vorsorge bis zum Ernstfall

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