Familienrecht

Familienrecht Hintergrund

Ein traditioneller Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Familienrecht, geprägt durch die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht Stefan Schoreit und Jens Greiner-Petter, die Ihnen in allen Fragestellungen des Familienrechts mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir beraten Sie vorsorgend bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Partnerschaftsvereinbarungen bei bestehender Ehe/Partnerschaft oder beabsichtigter Eheschließung.

Für den Fall der Trennung und Scheidung finden wir für Sie in der außergerichtlichen Auseinandersetzung die maßgeschneiderte Strategie zur Umsetzung idealer Lösungen für ihre konkreten Lebenssituation in den Bereichen Ehegatten-und Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Regelung des ehelichen Zugewinns, Teilung des ehelichen Haushalts sowie Nutzung der ehelichen Wohnung.

Wir erarbeiten in optimaler Wahrnehmung ihrer Interessen Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Einbeziehung relevanter Fragestellungen des Kranken-, Pflege-, Renten-und Steuerrechts zur Vorbereitung und Durchführung eines einverständlichen Ehescheidungsverfahrens auch bei unterschiedlicher Nationalität.

Unsere Tätigkeit umfasst die Vertretung vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht in allen familienrechtlichen Verfahren, also dem Ehescheidungsverfahren und/oder Streitigkeiten über Trennungs-und Scheidungsfolgen. Diese Familienstreitsachen werden notwendig bei fortdauernder Uneinigkeit der beteiligten Ehegatten über Fragen des Kindesunterhalts, des Ehegattentrennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, des Zugewinnausgleichs, der Ausgestaltung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit gemeinsamen Kindern, der Haushaltsauseinandersetzung sowie der Nutzung ehelichen Wohnraums.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Besprechungstermin der selbstverständlich kurzfristig zustande kommt.

Familienrecht

Von der Vorsorge bis zum Ernstfall

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