Notare

Notare Hintergrund

Notar in Ahrensburg

Als Notarin bzw. Notar in Ahrensburg sind Dr. Britta Bradshaw, Maraike Lehnhoff und Henning Doth Träger eines öffentlichen Amts. Ihre Aufgabe ist es, die Wünsche und Interessen ihrer Mandanten unparteiisch und unabhängig zu ermitteln und diese rechtlich in Urkunden umzusetzen.

Notare beurkunden und beglaubigen Willenserklärungen, beraten und informieren aber auch über die rechtlichen Konsequenzen. Notarielle Urkunden sind rechtssicher formuliert, sie genießen einen hohen Beweiswert und Vertrauen. In einigen Fällen schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor, etwa bei der Gründung einer GmbH oder bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück.

Beurkundet werden können notarielle Vorgänge unabhängig davon, wo der Ort der Angelegenheit liegt. Es spielt also keine Rolle, ob Sie ein Grundstück in Ammersbek oder in Hamburg-Volksdorf kaufen, oder, ob Ihre GmbH den Sitz in Bad Oldesloe oder Bargteheide haben soll – Sie beauftragen unabhängig davon einen Notar. Ahrensburg ist vom Standort für Sie günstig? Oder suchen Sie doch einen Notar in Bad Oldesloe, einen Notar in Volksdorf oder einen Notar in Bargteheide? Auch in diesen Fällen sind Sie bei uns bestens aufgehoben.

Ihre Notarin und Ihr Notar in Ahrensburg: Dr. Britta Bradshaw ist ferner Dozentin an der Akademie für Immobilienwirtschaft (ADI) in Hamburg und tätig als Prüferin für die notarielle Fachprüfung (Erwerb des Notaramts). Maraike Lehnhoff ist ferner Fachanwältin für Erbrecht. Henning Doth ist neben seiner Tätigkeit als Notar auch Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht.

In folgenden Rechtsgebieten wird unsere Notarin bzw. Notar in Ahrensburg, ein Notar in Bad Oldesloe, ein Notar in Volksdorf oder ein Notar in Bargteheide tätig:

  • Grundstücksangelegenheiten (Grundstückskaufverträge und sonstige grundbuchliche Angelegenheiten, Schenkungen von Grundstücken)
  • Gesellschaftsrecht (z.B. GmbH Gründungen, Gesellschaftsbeschlüsse in der GmbH, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen, Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz)
  • Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen)
  • Erbrecht (Testamentsgestaltung, Erbscheinanträge, Erstellung von Nachlassverzeichnissen, Erbauseinandersetzungsverträge, Erbverträge).
  • Vorsorge (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)

Dr. Britta Bradshaw, Notarin in Ahrensburg, stellt auch Beurkundungen in englischer Sprache aus. Das gilt auch, wenn Sie einen Notar in Bad Oldesloe, einen Notar in Volksdorf und einen Notar in Bargteheide suchen.

Kosten für unsere Notarin bzw. Notar in Ahrensburg 

Die Kosten für unsere Notarin bzw. Notar in Ahrensburg für notarielle Beurkundungen unterscheidet sich nicht im Vergleich zu einer anderen Notarin bzw. einem anderen Notar. Ahrensburg in Schleswig-Holstein oder ein Notar in Volksdorf in Hamburg – das ist ganz gleich, denn die Kosten sind gesetzlich im gesamten Bundesgebiet einheitlich geregelt und festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz). Also: Egal, ob Sie zu unserem Notar in Ahrensburg, einem Notar in Bad Oldesloe, einem Notar in Volksdorf oder einem Notar in Bargteheide gehen, Sie zahlen stets genau so viel.

Die Kosten der Beurkundung knüpfen an den Wert des Geschäfts an: Je teurer beispielsweise der Kaufpreis einer Immobilie, umso höher die Notargebühren. Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Verhandlungen über die Höhe der Kosten sind unzulässig.

Natürlich geben wir Ihnen vorab gern einen Überblick über die zu erwarten Gebühren für Ihre Angelegenheit. Sprechen Sie unsere Notarin in Ahrensburg, Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff oder unseren Notar in Ahrensburg Henning Doth einfach an.

Unsere Notarin bzw. Notar in Ahrensburg: Notarielle Vorsorgevollmacht ausstellen lassen

Unsere Notarin bzw. Notar in Ahrensburg beraten Sie bei einer notariellen Vorsorgevollmacht. Viele gehen davon aus, dass die eigenen Kinder oder der Ehepartner für stellvertretend Erklärungen abgeben können, wenn sie selbst beispielsweise aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage dazu sind. Das ist leider nicht Fall.

Jeder erwachsene Mensch kann nur eigene Erklärungen abgeben, es sei denn, es liegt die Möglichkeit der Stellvertretung vor. Diese kommt jedoch nur aufgrund der Erteilung einer Vollmacht in Betracht. Existiert keine Vollmacht, wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig, bei dem dann eventuell ein nahestehender Verwandter als Betreuer eingesetzt wird, gegebenenfalls aber auch eine fremde Person.

Mithilfe unserer Notarin bzw. Notar in Ahrensburg kann dies verhindert werden: Hierzu müssen Sie eine so genannte General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung erteilen. Einer Person wird die Vollmacht erteilt, so dass Handlungsfähigkeit sichergestellt ist, wenn man selbst nicht mehr handeln kann.

Vollmacht notariell beurkunden bei unserer Notarin bzw. Notar in Ahrensburg

Zahlreiche Geschäfte können mit einer rein privatschriftlichen Vollmacht erledigt werden. Sobald jedoch Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Handelsregister abgegeben werden müssen, ist eine notarielle Vollmacht unerlässlich, weil anderenfalls weder Grundbuchamt noch Handelsregister Eintragungen vornehmen. Darüber hinaus genießt die notariell beurkundete Vollmacht Beweiskraft und kann auch in dem Fall, dass sie einmal verloren gehen sollte, beispielsweise von unserer Notarin bzw. Notar in Ahrensburg neu ausgefertigt werden.

Was sind die Kosten einer Vollmacht bei unserem Notar in Ahrensburg?

Die Kosten einer notariellen General- und Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz – auch bei unserer Notarin bzw. Notar in Ahrensburg, einem Notar in Bad Oldesloe, einem Notar in Volksdorf und einem Notar in Bargteheide. Dabei kann zwischen zehn und fünfzig Prozent des Vermögens als Wert angesetzt werden. Die Vollmacht kann im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Viele verbinden die General- und Vorsorgevollmacht mit der Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Beispielrechnung für Kosten einer Notarin bzw. Notar in Ahrensburg:

Bei einem angenommenen Geschäftswert von 50.000 Euro bei einem Vermögen von 100.000 Euro würden sich die Kosten für die Beurkundung der Vorsorgevollmacht auf 165 Euro belaufen.

Unsere Notarin bzw. Notar aus Ahrensburg: Auch im Gesellschaftsrecht die richtige Adresse

Sie möchten sich selbstständig machen, eine Firma gründen oder Ihr bestehendes Unternehmen umstrukturieren? Unsere Notarin in Ahrensburg Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff oder unser Notar in Ahrensburg Henning Doth unterstützen Sie dabei.

Unternehmensgründung: Welche Rechtsform ist die Richtige?

Ob GmbH, Einzelunternehmen oder GmbH & Co. KG: Die Wahl der Rechtsform stellt die Weichen für Ihr Geschäft und muss gut überlegt sein. Haftung, steuerliche Behandlung (unter Einbeziehung eines Steuerberaters), Handelsregister, Startkapital und Sozialversicherungspflicht sind nur einige der Punkte, die unsere Notarin in Ahrensburg Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff oder unser Notar in Ahrensburg Henning Doth mit Ihnen bei der Gründung Ihres Unternehmens bespricht.

Ob die Notarin bzw. der Notar in Ahrensburg ist, Ihre Firma aber Ihren Sitz in Hamburg hat, spielt bei dabei keine Rolle. Ein Notar kann zu jedem Handelsregister in Deutschland Anmeldungen vornehmen.

Einzelunternehmen (eingetragener e.K.)

Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist lediglich die Eintragung in das Handelsregister als "eingetragene Kauffrau oder eingetragener Kaufmann" erforderlich, aber nicht unbedingt notwendig. Die Eintragung übernimmt unsere Notarin in Ahrensburg Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff oder unser Notar in Ahrensburg Henning Doth selbstverständlich für Sie.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages von mindestens zwei Gesellschaftern. Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages existieren keine Formvorschriften, dennoch ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die OHG wird von allen Gesellschaftern einzeln vertreten; alle Gesellschafter haften persönlich. Die OHG ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag von mindestens zwei Gesellschaftern, wobei ein Gesellschafter als so genannter Komplementär unbeschränkt haftet. Dieser vertritt die Gesellschaft auch im Außenverhältnis. Die Haftung der so genannten Kommanditisten ist auf die Höhe der Einlage beschränkt, die in das Handelsregister eingetragen wird. Sofern der persönlich haftende Gesellschafter eine juristische Person ist, also z.B. eine GmbH, entsteht eine GmbH & Co. KG. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die KG ist durch die Gesellschafter zum Handelsregister anzumelden. Unsere Notarin bzw. Notar in Ahrensburg unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Für die Gründung einer GmbH ist ein notarielles Gründungsprotokoll nebst Festlegung der Satzung (Gesellschaftsvertrages) erforderlich. Hierbei sind unter anderem die Firma (Name des Unternehmens), der Sitz der Gesellschaft, der Gegenstand des Unternehmens, der Betrag des Stammkapitals sowie die Stammeinlagen der Gesellschafter festzuhalten. Darüber hinaus hängt die Aufnahme weiterer Regelungen davon ab, wie viele Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind. So können etwa die Frage der Erbfolge oder auch Abfindungsregelungen bei Austritt wichtig sein.

Ein individueller Gesellschaftsvertrag kann entworfen werden von einer Notarin bzw. einem Notar. Ahrensburg oder ein Notar in Bad Oldesloe, ein Notar in Volksdorf oder ein Notar in Bargteheide, der Standort spielt keine Rolle – die KANZLEI AM RATHAUS übernimmt gerne. Gesonderte Gebühren fallen hierfür nicht an, da die Beurkundung des Vertrages ohnehin erfolgen muss.

Die GmbH muss zum Handelsregister angemeldet werden und entsteht erst mit Eintragung im Register. Dem Register ist außerdem die Gesellschafterliste zu übermitteln, die Auskunft über die Personen der Gesellschafter und die Anteile an der Gesellschaft gibt – auch hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Notarin in Ahrensburg Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff oder unseren Notar in Ahrensburg Henning Doth wenden.

Wir haben ein Formular vorbereitet, mit dem Sie alle für die Gründung einer GmbH erforderlichen Informationen ganz einfach zusammentragen können. Sie finden es unter „Notar-Formulare“.

Aktiengesellschaft (AG)

Auch bei der Gründung einer Aktiengesellschaft stehen unsere Notarin und Notar in Ahrensburg, ein Notar in Bad Oldesloe, ein Notar in Volksdorf oder ein Notar in Bargteheide an Ihrer Seite: Hierfür ist ein Gesellschaftsvertrag (Satzung), die Aufbringung des Grundkapitals von 50.000 €, die Bestellung der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat), die Einzahlung eines Teils des Kapitals, die Erstattung des Gründungsberichts und die Gründungsprüfung erforderlich. Sind diese Schritte erfolgt, so kann die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen.

Unsere Notarin bzw. Notar in Ahrensburg: Unterstützung bei Umstrukturierungen Ihres Unternehmens

Sie möchten weitere Geschäftspartner oder Investoren aufnehmen oder Ihr Unternehmen zum Beispiel aus steuerlichen Gründen in eine andere Rechtsform wandeln? Auch hierbei steht Ihnen unsere Notarin in Ahrensburg Dr. Britta Bradshaw und Maraike Lehnhoff oder unser Notar in Ahrensburg Henning Doth gern zur Verfügung. Geschäftsanteilsabtretungen oder Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz (wie zum Beispiel Verschmelzungen) gehören zum Kernbereich ihrer notariellen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht.

Auch alle sonstigen Anmeldungen zum Handelsregister

Sämtliche Vorgänge zum Handelsregister fallen in den Aufgabenbereich vom Notar. Ahrensburg ist der Amtssitz von Dr. Britta Bradshaw, die diese Tätigkeiten gerne für Sie übernimmt. Sei es die Liquidation Ihrer Firma oder die Änderung der Geschäftsanschrift. Sämtliche Erklärungen sind notariell zu beglaubigen. Sie erhalten hierfür kurzfristig einen Termin.

Auch die Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers muss notariell beglaubigt werden. Im Unterschied zu der bloßen Erteilung einer Prokura ist für die Bestellung eines Geschäftsführers auch ein (privatschriftlicher) Beschluss erforderlich, bei dessen Formulierung wir Sie selbstverständlich ebenfalls unterstützen.

Sie benötigen doch keinen Notar für Ihr Anliegen, sondern eine Anwältin und Anwalt für Erbrecht? Ahrensburg bietet mit der KANZLEI AM RATHAUS den nötigen juristischen Beistand.

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Persönliche Betreuung von Dr. Britta Bradshaw, Maraike Lehnhoff und Henning Doth in Ahrensburg

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