Sozialrecht

Sozialrecht Hintergrund

So umfangreich und umfassend das Sozialgesetzbuch ist, so vielseitig ist auch die Beratung von Rechtsanwältin Anja Berger, Ihrer Ansprechpartnerin in diesem Fachbereich.

Schwerpunktmäßig konzentriert sich Frau Berger auf folgende Themen:

Erwerbs­minderungs­rente:

Sie sind länger krank, vielleicht läuft auch das Krankengeld bald aus und Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und dieser wurde abgelehnt? Hier unterstützt Sie Frau Berger bei der Durchführung des Widerspruchs- und Klageverfahrens. Rufen Sie direkt nach Erhalt von Ablehnungsbescheiden an, da Fristen laufen. Diese zu versäumen, wäre nicht nur ärgerlich, sondern im schlimmsten Fall existenzbedrohend.

Feststellung des Grades der Behinderung:

Auch hier kommt es häufig vor, dass die Antragssteller nicht den gewünschten Grad der Behinderung erhalten, den sie sich vorgestellt haben. Es kann sein, dass Ärzte nicht vollumfänglich beteiligt worden sind oder Krankheitsbilder unberücksichtigt blieben. Frau Berger unterstützt Sie auch hier gerne- bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sperrbescheide der Agentur für Arbeit:

Es kann passieren, dass Sie z.B. nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf Leistungen der Agentur für Arbeit angewiesen sind. Werden diese nicht oder nicht vollständig gezahlt, kann dies existenzgefährdend werden. Hier prüft Frau Berger für Sie die Rechtmäßigkeit der Bescheide. Voraussetzung ist auch hier, dass Sie sich zügig bei uns melden, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Status­feststellungs­verfahren

Dieses Verfahren klärt, ob man selbstständig tätig ist oder als abhängig Beschäftigter sein Geld verdient. Im Kern geht also um die Feststellung der Sozialversicherungspflicht. Diese Frage ist für Mitarbeiter ebenso relevant wie für den Arbeitgeber. Was kommt auf mich zu, wenn ich einen Mitarbeiter habe, der wahrscheinlich selbstständig ist? Oder Sie sind GmbH –Geschäftsführer und  wollen wissen, wie Ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ausfällt.

Auch bei diesem Anliegen unterstützt Sie Frau Berger gerne.

Brauchen Sie Hilfe im Sozialrecht? Dann rufen Sie gerne an und vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.

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Von der Vorsorge bis zum Ernstfall

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