31. März 2020

Ist ein Testament auf einem angerissen Notizzettel gültig?

Die richtige Vorsorge sollte man auch unabhängig von Corona treffen.

Zwei Arten von Testamenten: Eigenhändig und notariell
Das Gesetz kennt zwei Arten von Testamenten: eigenhändig errichtete und öffentliche. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser selbst geschrieben und unterzeichnet werden. Ort und Datum der Testamentserrichtung sollten sich ebenfalls aus dem Dokument ergeben. Ehegatten können ebenfalls ein eigenhändiges Testament errichten. Ein Ehegatte schreibt das Testament, beide unterzeichnen.
Ein öffentliches Testament kann durch Niederschrift des Notars oder aber durch Übergabe eines eigenhändigen Testaments in einem verschlossenen Umschlag an den Notar errichtet werden. Das öffentliche Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt und im zentralen Testamentsregister registriert. Das eigenhändige Testament kann jeder, der volljährig ist, selbst erstellen.

Sind eigenhändige Testamente anfechtbar?
Immer wieder hört man, dass eigenhändige Testaments anfechtbar sein, notarielle hingegen nicht. Das ist so pauschal nicht richtig. Der Vorteil des notariellen Testaments liegt darin, dass die Testierenden sich bei der Beurkundung ausweisen müssen, der Notar also die Identität des Unterzeichnenden überprüft und bestätigt. Diese Überprüfung findet bei eigenhändigen Testamenten nicht statt. Unerwartet Nichtbegünstigte unterliegen daher der Versuchung, die Echtheit der Unterschrift oder die Eigenhändigkeit der Errichtung in Zweifel zu ziehen.

Testament auf Notizzettel
Schwierig wird es, wenn nicht eindeutig ist, ob es sich bei einem Dokument um ein Testament handelt und/oder der Inhalt auslegungsbedürftig ist. Das Oberlandesgericht hat sich in seinem Beschluss vom 28.01.2020 (Az. 31 Wx 229/19, 31 Wx 230/19, 31 Wx 231/19) mit der Frage befasst, ob ein im Krankenhaus auf einem Notizzettel errichtetes Testament ohne Überschrift wirksam ist. Der Inhalt des Testaments widersprach diversen anderen vom Erblasser errichteten Testamenten. Der Notizzettel war außerdem eingerissen. Das Oberlandesgericht hat auf den mutmaßlichen Willen des Erblassers abgestellt und kam zu dem Entschluss, dass es sich um ein gültiges Testament handelte. Das OLG musste dann klären, ob das Testament durch zerreißen vernichtet und damit unwirksam wurde. Da der Zettel nicht ganz durchgerissen war, vertrat das OLG die Auffassung, dass das Testament nicht widerrufen wurde. Solange es sich inhaltlich um ein Testament handelt, kommt es auf das Material auf dem es errichtet wurde nicht an.

Welche Vorteile hat das notarielle Testament?
Neben der Bestätigung der Identität des Testierenden, berät der Notar auch fachlich bei der Testamentserrichtung. So werden ungewünschte Rechtsfolgen, vor allem im Bereich der Änderbarkeit von Testamenten vermieden. Wer ein öffentliches Testament durch Niederschrift beim Notar errichtet, kann so Auseinandersetzungen nach dem Tod vermeiden und spart sich in der Regel die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins.