8. November 2020

Abschied gestalten – Vorsorge treffen

Regelungen für den eigenen Tod treffen. Nicht immer einfach, aber immer sinnvoll.

Abschied gestalten. Das ist für viele Menschen schwere Kost. Man beschäftigt sich nicht gern mit dem eigenen Tod. So nachvollziehbar dies auch ist, desto mehr verpasst man damit die Chance, dafür Sorge zu tragen, dass zum einen nach dem eigenen Tod die gewünschte Erbfolge eintritt und zum anderen die trauernden Angehörigen in dieser ohnehin schon schwierigen Situation entlastet werden. Viele Aspekte lassen sich im Vorfeld regeln.

Regelung der Bestattung

Bestattungsunternehmen bieten beispielsweise Bestattungsvorsorgeverträge an, so lässt sich die eigene Bestattung im Voraus planen. Wem das zu weit geht, der kann stattdessen eine Sterbeversicherung abschließen, um so sicher zustellen, dass die Kosten der Beerdigung gedeckt sind. Wichtig ist auch, dass derjenige, der sich um die Beerdigung kümmern soll, dies auch darf. Zwischen nahen Angehörigen ist das unproblematisch, Lebensgefährten sollten sich hierzu Vollmacht erteilen.

Regelung der Erbfolge

Nach dem Tod stellt sich immer die Frage, wer Erbe geworden ist. Wer vorsorgt, kann eine Verfügung von Todes wegen errichten, um z.B. den Ehegatten, den Lebensgefährten oder die Kinder abzusichern oder auch um zu verhindern, dass Angehörige erben, die eigentlich nicht bedacht werden sollen. Durch eine gezielte Erbeinsetzung und die Anordnung von Vermächtnissen kann auch Streitereien unter den Erben vorgebeugt werden.

Notarielles Testament oder Erbschein

Wird die Verfügung von Todes wegen außerdem notariell beurkundet, bleibt den Erben erspart, sich nach dem Tod auch noch um die Erteilung eines Erbscheines zu kümmern. Die notarielle Verfügung von Todes wegen wird in der Regel ohne weiteres Zutun des Erben eröffnet und dient als Erbnachweis.

Vorsorgen lohnt sich, fachkundiger Rat hilft dabei.