6. September 2020

Wie viele Überstunden sind mit dem Festgehalt abgegolten?

Was kann der Arbeitgeber an "Extra-Arbeit" verlangen? Der Arbeitsvertrag ist entscheidend- gilt aber nicht uneingeschränkt.

Es gibt Zeiten in der Firma, da ist jede Menge zu tun, gerade in der Urlaubszeit, wenn Vertretungen hinzukommen oder Kollegen krank sind. Doch wie viele Stunden muss man eigentlich mehr arbeiten, ohne dass es sich auf der Lohnabrechnung auswirkt?

Dies kommt im Wesentlichen auf die geltenden Arbeits- und Tarifverträge an. Unwirksam sind i.d.R. Klauseln, die sämtliche zu tätigende Überstunden mit dem Gehalt abgegolten haben wollen. Hier gibt es Grenzen. Der Arbeitnehmer muss wissen, wieviel Arbeitszeit er für die vereinbarte Vergütung ableisten muss. Daher müssen „Überstundenklauseln“ in Arbeitsverträgen transparent sein. Eine Klausel, die besagt, dass z.B. 10 Stunden Mehrarbeit im Monat ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sind, ist nicht überraschend und man weiß als Arbeitnehmer genau, auf was man sich einlässt, die Regelung ist mithin transparent. Das Bundesarbeitsgericht (Urt. Vom 01.09.2010, AZ 5 AZR 517/00) hat bislang auch eine Klausel für rechtmäßig gehalten, in welcher  bis zu 20 Stunden Mehrarbeit mit der Festvergütung abgegolten waren. Auch dies dürfte demnach noch zulässig sein, wobei immer eine Einzelfallprüfung stattfinden sollte.

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