28. Januar 2022

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Das Wichtigste ist: Ruhe bewahren. Als Erstes sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu sollten Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgebaut werden. Ziehen Sie eine Warnweste an, die Sie im Auto haben müssen. Kümmern Sie sich um verletzte Personen und leisten Sie erste Hilfe, wenn erforderlich. Setzen Sie einen Notruf ab.

Wichtig: Sollten Sie beispielsweise ein parkendes Auto touchiert haben, müssen Sie eine angemessene Zeit warten oder die Polizei hinzuziehen. Es genügt auf keinen Fall, einen Zettel mit Ihren Daten unter den Scheibenwischer zu klemmen. In dem Fall droht eine Strafverfolgung wegen des Vorwurfs des unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Bitten Sie gegebenenfalls Passanten, den betreffenden Fahrer etwa im Supermarkt ausrufen zu lassen.

Anschließend gilt es, den Schaden zu regulieren. Sie können den Schaden von einem frei gewählten Sachverständigen begutachten lassen. Er wird dann die Höhe der Reparaturkosten feststellen, ggfs. eine Wertminderung berücksichtigen und prüfen, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden (die Reparaturkosten sind höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Fahrzeuges) handelt. Zudem erhalten Sie eine Einschätzung, ob Ihr unreparierter Pkw verkehrssicher und fahrfähig ist.

Wenn Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Bei einer Teilschuld wird eine Quote gebildet, nach der Sie mithaften. Entsprechend der Quote beteiligt sich die Versicherung dann auch an den Sachverständigenkosten.

Sollte der Schaden ersichtlich unterhalb einer Bagatellgrenze (ca. 700 bis 1.000 Euro) liegen, genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Bei Bagatellschäden erstattet die Versicherung keine Sachverständigenkosten. Bei neuwertigen oder Leasingfahrzeugen kann es sich manchmal trotzdem empfehlen, den Schaden von einem Sachverständigen feststellen zu lassen, falls eine Wertminderung eingetreten ist. Dazu sollten Sie sich vorher beraten lassen.

Wird ein Auto repariert, können Sie als Geschädigter einen Mietwagen nehmen oder stattdessen eine Nutzungsentschädigung beanspruchen. Die fällt je nach Fahrzeug sehr unterschiedlich aus. Beim Mietwagen kann es Streit über die Höhe des Tagespreises geben. Ihr Anwalt wird Sie gut beraten.

Wer sich nicht gerne mit den Versicherungen auseinandersetzt und unsicher ist, wie die Haftungslage ist und welche Ansprüche berechtigt sind, kann einen Rechtsanwalt beauftragen. Er übernimmt die Regulierung für Sie und führt die Korrespondenz mit der Versicherung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sofern der Unfallgegner die Schuld an dem Unfall ganz oder teilweise trifft, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten unserer Inanspruchnahme.

Wenn Sie einen Unfall hatten, sprechen Sie uns gerne an!