Vererben und Übertragen von Immobilien und anderen Vermögenswerten
Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine der bedeutendsten Entscheidungen, die im Laufe des Lebens getroffen werden. Wer sich mit diesem Thema befasst, sollte zunächst wissen, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn keine testamentarische oder vertragliche Regelung getroffen wird.
Die gesetzliche Erbfolge als Ausgangspunkt
Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet insbesondere:
- Ehegatten werden nicht automatisch Alleinerben, sondern erben neben Kindern oder weiteren Verwandten.
- Kinder haben in jedem Fall ein Pflichtteilsrecht, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
- Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden.
- Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen kann. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind.
Gestaltung durch Testament oder lebzeitige Übertragungen
Um sicherzustellen, dass der Nachlass den eigenen Vorstellungen entspricht, sollten rechtzeitige Maßnahmen getroffen werden. Dazu können gehören:
- Die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags zur gezielten Nachlassplanung
- Steueroptimierung durch eine vorausschauende Verteilung von Vermögen
- Lebzeitige Übertragungen, insbesondere bei Immobilien
Übertragung von Immobilien – Chancen und Herausforderungen
Die lebzeitige Übertragung von Immobilien ist eine vielfach genutzte Strategie, um Vermögen gezielt weiterzugeben und steuerliche Vorteile zu nutzen. Dabei gibt es allerdings verschiedene Aspekte zu beachten:
Steuerliche Vorteile
Immobilien und andere Vermögenswerte können unter Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge übertragen werden. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, wodurch sich langfristig Steuerbelastungen reduzieren lassen.