8. Januar 2021

Unfallbedingter Ausfall von Elektrofahrzeugen

Elektroautos finden sich noch nicht in den Nutzungsausfalltabellen. So kriegen Sie dennoch eine Ausfallentschädigung

Die Anzahl von Elektroautos im Straßenverkehr steigt. Insofern liegt es in der Natur der Sache, dass sie auch zunehmend an Verkehrsunfällen beteiligt sein werden.

Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, fällt es zunächst einmal aus, unabhängig davon, ob es repariert wird oder es sich um einen Totalschaden handelt. Der Geschädigte kann für die Reparaturdauer bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung z.B. Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Hierzu bedient man sich üblicherweise der Tabellenwerke von Schwacke. Seit 1966 rechnen Zivilgerichte, Haftpflichtversicherer und Verkehrsanwälte die Nutzungsausfallentschädigung nach den von Sanden/Danner begründeten Tabellen ab. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung orientiert sich je nach Fahrzeug u.a. am Anschaffungspreis sowie den Unterhalts- und Vorhaltekosten.

Bislang sind Elektrofahrzeuge noch nicht in den Tabellenwerken enthalten. Aber führt dies dazu, dass dann kein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung besteht? Natürlich nicht.

Man darf den Wert dieser Tabellen nicht überschätzen. Sie legen den Wert nicht abschließend fest. Der Bundesgerichtshof stellte einst fest, dass sich ein Gericht an die Tabellenwerte halten darf, aber nicht muss (BGH, Urteil vom 25.01.2005, Az. VI ZR 112/04). Stattdessen handelt es sich nur um eine Schätzhilfe. Wenn also die Tabellen unergiebig sind, ist die Nutzungsausfallentschädigung anderweitig zu schätzen. Es bietet sich an, andere in den Tabellen enthaltene Fahrzeuge als Referenz heranzuziehen, die in Bezug auf Anschaffungspreis, Motorleistung, Vorhaltekosten vergleichbar sind.

Anstelle der Nutzungsausfallentschädigung kann der Geschädigte einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Steht hierfür kein Elektrofahrzeug zur Verfügung, kann ein anderes Fahrzeug angemietet werden, darf ein nach Preis und Motorleistung vergleichbares Fahrzeug angemietet werden. Im Sinne der Schadenminderung ist man auf der sicheren Seite, im Zweifel eine Kategorie niedriger zu wählen.