20. September 2020

Trennung – was nun?

Fachanwalt für Familienrecht Stefan Schoreit verschafft einen ersten Überblick über die wesentlichen Schritte.

Nach der nüchternen Erkenntnis, dass die Beziehung zu Ende ist, stellt sich für die Betroffenen die Frage, wie es finanziell weitergehen soll. Dies gilt natürlich insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner, erst recht, wenn dieser vom anderen wirtschaftlich abhängig war. Was ist also zu tun, damit neben dem Ende der Partnerschaft nicht noch ein finanzielles Fiasko droht?

Überblick über finanzuelle Verhältnisse

Zur Sicherung der eigenen Rechte ist es vorteilhaft, nicht nur einen Überblick über die eigenen finanziellen Verhältnisse, sondern auch einen über die finanziellen Verhältnisse des Partners zu haben, oder sich diesen eben rechtzeitig zu verschaffen. Dazu gehört die Sicherung zugänglicher wichtiger Unterlagen ( Gehaltsmitteilungen des Arbeitgebers, Kontoauszüge, Nachweise über Geldanlagen und Versicherungen und amtliche Urkunden)

Klärung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Dies erleichtert die anschließende vorläufige Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Wichtig ist, dass nach tatsächlich vollzogener räumlicher Trennung Unterhaltsansprüche für Kinder und für Ehegatten grundsätzlich nur für die Zukunft geltend gemacht werden können. Also ist es für den unterhaltsberechtigten Ehegatten wichtig, Ansprüche gegen den anderen auf Zahlung von Kindes-und Ehegattentrennungsunterhalt schnellstmöglich schriftlich – und später nachweisbar – geltend zu machen. Rechtlich genügt es, den anderen Ehegatten schriftlich zur Auskunft über dessen wirtschaftliche Verhältnisse zum Zwecke der Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen und Ehegattenunterhaltsansprüchen aufzufordern.

Bedeutsam ist, dass der Unterhaltsberechtigte den Zugang eines solchen Aufforderungsschreibens im Streitfall beweisen muss. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind kann der Unterhaltsberechtigte nach erfolgter Berechnung der Höhe der Kindesunterhaltsansprüche und der Ehegattenunterhaltsansprüche nach deren Berechnung diese rückwirkend geltend machen, sonst nicht.

Fristen nicht versäumen

Unmittelbar nach der Trennung überwiegt die emotionale Belastung naturgemäß die Ratio, sodass es sich anbietet, so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Familienrecht/Fachanwältin für Familienrecht aufzusuchen, um die Einleitung der erforderlichen gesamten Maßnahmen in qualifizierter Hände zu geben und keine Rechtsnachteile wegen bloßem Zeitablauf zu riskieren.

Es liegt auf der Hand, dass sich diese Maßnahmen im Trennungsfall nicht allein auf die Einleitung rechtlicher Schritte in unterhaltsrechtlicher Hinsicht beschränken. Der Fachanwalt für Familienrecht/die Fachanwältin für Familienrecht wissen in diesen Fällen, was zu tun ist und werden das notwendige mit Ihnen bereits im ersten Gespräch erörtern. Dass hierbei natürlich auch über die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin gesprochen wird versteht sich von selbst.

 

Stefan Schoreit

Fachanwalt für Familienrecht