14. Mai 2020

Ruhen des Krankengeldanspruchs

Unter welchen Voraussetzungen ruht der Krankengeldanspruch?

Bei längerer Krankheit, kann es passieren, dass man nach Ende des Lohnfortzahlungsanspruches in den Krankengeldbezug fällt. Dies bedeutet neben der gesundheitlichen Beeinträchtigung häufig auch einen finanziellen Nachteil.

Finanzielle Nachteile nach dem Ende des Lohnfortzahlungsanspruchs

Umso ärgerlicher ist es dann, wenn ein Bescheid der Krankenkasse in der Post ist, aus dem hervorgeht, dass der Krankengeldanspruch ruhen soll. Dies bedeutet, dass es für den im Bescheid genannten Zeitraum kein Krankengeld gibt. Das geschieht häufig, wenn der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Sicht der Krankenkasse zu spät oder nicht lückenlos bei dieser einreicht.

Verpätete Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Aber ist die Entscheidung der Krankenkasse richtig? Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Im August 2018 (B3 KR 18/18 R) hatte das Bundessozialgericht einen Fall zu entscheiden, in welchem der Versicherte bei einem Arzt in Behandlung war, der Freiumschläge von den Krankenkassen erhalten hatte, um die AU Bescheinigungen direkt an die Krankenkassen zurück zu senden. Hier wurde daher dem Versicherten gar keine AU zur Weiterleitung an die Krankenkasse ausgehändigt.

Direkte Übermittlung durch den Arzt: Kein Einfluss des Vesicherten auf die Verspätung

Er hatte mithin keinen Einfluss darauf, ob die AU innerhalb der gesetzlich bestimmten Wochenfrist ankommt. Im zu entscheidenden Fall wurde die Frist nicht eingehalten, da der Arzt keinen Freiumschlag für die Versicherung des Beklagten hatte, die AU versehentlich einer falschen Krankenkasse zugestellt wurde und dann an die richtige Krankenkasse weitergeleitet werden musste. Hier hat das Gericht entschieden, dass dies nicht zum Nachteil des Versicherten führen darf und das Krankengeld wurde gezahlt.

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Anja Berger
Fachanwältin für Arbeitsrecht