23. April 2020

Parkplatzunfall

Viele reagieren bei einem leichten Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz intuitiv falsch: Sie ignorieren den Vorfall – und fahren einfach weg oder parken schnell um. Ist ja nur ein Kratzer. Der Kratzer kann Sie jedoch die Fahrerlaubnis kosten.

Stellen Sie sich eine typische Parkplatzsituation vor: Sie wollen ein- oder ausparken. Die Lücke ist eng. Die Zeit ist knapp. Ein Moment der Unachtsamkeit. Ein leichter Ruck – war da was? Man will es nicht wahrhaben – und doch ahnt man, dass es eine Berührung mit dem Nachbarauto gegeben hat.

Vorwurf der Unfallflucht

Wer sich jetzt nicht richtig verhält und wartet bzw. den Geschädigten informiert, riskiert eine Straftat. Es geht um „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, wie es im Juristendeutsch heißt.

Was einem Täter blüht

Und dieses Vergehen wird in der Regel mit Geldstrafe bestraft – und das nicht zu knapp. Ein Monatsverdienst kann dabei schnell draufgehen. Es kann sogar noch schlimmer kommen: Ist der verursachte Schaden „bedeutend“ (ab ca. 1.300,00 Euro), droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre für ein Jahr. Diese Grenze ist bei den heutigen Preisen schnell erreicht…

So verhalten Sie sich richtig

Diesen Ärger sollten Sie sich nicht antun, zumal Sie ja versichert sind. Besser ist es, sich korrekt zu verhalten: Warten Sie vor Ort! Und zwar unmittelbar an der Unfallstelle! Widerstehen Sie der Versuchung, den Geschädigten an der Information des Supermarktes ausrufen zu lassen. Bitten Sie lieber einen Beifahrer oder Passanten, dies zu veranlassen. Sie als Beteiligter müssen dem Unfallgegner die Möglichkeit geben, Ihre Personalien und Fahrzeugdaten aufzunehmen. Ausnahme: Sie müssen für einen Verletzten Hilfe rufen, Erste Hilfe leisten, oder der Aufenthalt am Unfallort ist zu gefährlich.

Ein Zettel am Fahrzeug des Geschädigten genügt nicht

Wenn nach längerem Warten niemand erscheint, müssen Sie den Unfall der Polizei melden. Sie können die Polizei (auch ohne Einhalten einer Wartezeit) vom Unfallort aus anrufen und den Unfall melden. Die Polizei sagt Ihnen, ob Sie zur nächsten Wache kommen oder vor Ort auf die Polizei warten sollen. Haben Sie kein Telefon zur Hand, können Sie nach „angemessener Wartezeit“ direkt und ohne Umwege zur nächsten Polizeistation fahren – ob die nächste Station auf Ihrem Weg liegt oder nicht, spielt keine Rolle.

Welche Wartezeit eingehalten werden muss

Eine feste Wartezeit gibt es nicht. Sie muss „angemessen“ sein – und kann durchaus auch mal eine Stunde und länger dauern (zum Beispiel Parkhaus eines Einkaufszentrums) – kein Scherz. Während des Wochenmarktes ist die Wartezeit deutlich höher, als bei einem Unfall nachts in einer einsamen Gegend.

Und was, wenn ich „geschnappt“ worden bin?

Sollte trotz aller Vorsicht doch einmal der Vorwurf einer Unfallflucht im Raum stehen, empfiehlt es sich immer, keine Aussage zu machen, sondern einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, der Ihre Verteidigung übernimmt. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wirft die Polizei Ihnen eine Straftat vor, sollten Sie sich nicht selbst verteidigen, sondern jemanden Fragen, der sich damit auskennt: sprechen Sie uns an.