Neues Jahr, neues Jahr Glück!
Was müssen Sie über die Selbstständigkeit wissen?
Bei dem Schritt in die Selbständigkeit sind neben zahlreichen organisatorischen Themen vor allem auch rechtliche Fragen zu beantworten: Welche Rechtsform eignet sind? Welche Verträge sind zu Beginn notwendig? Soll die verwendete Marke des Unternehmens geschützt werden? In jedem Fall eignet sich eine Gründungsberatung zu rechtlichen Themen.
Die geeignete Rechtsform richtet sich vor allem nach dem Umfang des geplanten Geschäftszweckes. Soll das Unternehmen von vorne herein größer aufgestellt werden, eignet sich die Gründung einer GmbH. Die GmbH Gründung erfolgt notariell und erfordert bei einem Mindeststammkapital von 25.000,-€ eine Mindesteinzahlung bei Gründung von 12.500,-€. Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung auf das Stammkapital und die im Außenverhältnis bestehende Unabhängigkeit von den Inhabern, also den Gesellschaftern der GmbH. Handlungsbefugt ist der Geschäftsführer. Die GmbH wird juristisch als eigene Person angesehen.
Im Gegensatz dazu stehen so genannte Personengesellschaften, wie die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, die oHG, die KG (Kommanditgesellschaft) oder die GmbH & Co.KG. Bei diesen Gesellschaftsformen sind die natürlichen Personen im Vordergrund. Sie sind die Handelnden und – z.T. mit Einschränkungen bei der KG – die Haftenden. Bleibt zu erwähnen, dass eine Personengesellschaft nicht alleine gegründet werden kann, sondern nur mit mindestens zwei Personen. Anstelle einer GmbH kann auch lediglich ein einzelkaufmännisches Unternehmen betrieben werden. Insgesamt ist die Gründung einer Gesellschaft bzw. der Schritt in die Selbständigkeit also gut abzuwägen.
Was sonst noch zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Podcast KANZLEI AM MIKROFON.
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