15. Februar 2021

Närrische Zeit = Freizeit?

Anspruch auf freien Tag auch ohne Rosenmontagsumzug?

Im Norden eher unüblich, aber in den Hochburgen des Karnevals geben Unternehmen ihren Mitarbeitern gerne an diesen Tagen, insbesondere heute am Rosenmontag, frei, um ausgelassen Fasching feiern zu können- dies hat Tradition.

Freier Tag auch in der Pandemie bei Ausfall des Karnevals?

Gibt es Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag, stellt sich diese Frage nicht, das wird aber in den allerwenigsten Fällen der Fall sein. Oft stellt sich die Frage bei langjährig Beschäftigten, ob aus der jährlichen Freistellung an diesem Tag ein durchsetzbarer Anspruch auf Freistellung am Rosenmontag erwächst.

Betriebliche Übung

Hat man jedes Jahr am Rosenmontag frei, hat der Arbeitnehmer die Erwartungshaltung, auch dieses Jahr frei haben zu dürfen. Der Arbeitgeber hat durch sein immer gleiches Verhalten (Freistellung am Rosenmontag) Vertrauen entstehen lassen, dass an diesem Tag keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht. Jedoch ist wesentlicher Grund für die Freistellung das stattfindende Karnevalsspektakel (Umzüge, Sitzungen, etc.). All dies fällt dieses Jahr pandemiebedingt aus. Die Grundlage der Freistellung fällt weg, sodass ein Anspruch aus betrieblicher Übung aufgrund der Gesamtumstände in der Pandemiesituation schwer zu begründen sein wird. Individualvereinbarungen sind mit dem Arbeitgeber natürlich jederzeit möglich.

Anja Berger
Fachanwältin für Arbeitsrecht