Muss der Geschäftsführer entlohnt werden?
Arbeiten für umsonst?
Gerade bei Gründung von GmbHs ist nicht absehbar, ob die GmbH in Kürze den Umsatz erzielt, den sich die Gründer vorstellen. Oft taucht deshalb die Frage auf, ob ein Geschäftsführer tatsächlich ein Gehalt beziehen muss oder vielleicht in der Anfangszeit auch ohne Vergütung arbeiten darf.
Gesellschaftsrechtlich ist das unproblematisch. Der Geschäftsführer ist so genanntes „Organ“ der Gesellschaft und nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Er hat unter anderem die Pflicht, die Gesellschaft zu vertreten und kann seine Tätigkeit auch auch ohne Vergütung ausüben.
Gerade bei Gesellschaftergeschäftsführern ist hier oft eine Flexibilität notwendig. Dennoch sollte mit dem Steuerberater besprochen werden, ob spätere Auszahlungen als Gewinnentnahme oder als Gehalt angesehen werden.
Bei Minderheitsgesellschaftern, die gleichzeitig Geschäftsführer sind, kommt neben dem (unproblematischen) Gesellschaftsrecht das Sozialversicherungsrecht hinzu und unter Umständen auch die Vorschriften über den Mindestlohn. Ein Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter wird in der Regel von der Sozialversicherung als weisungsabhängig beschäftigt angesehen. Aufgrund dessen ist es bei einer Betriebsprüfung nicht ausgeschlossen, dass ein fiktives Gehalt als sozialversicherungspflichtiges Einkommen angesehen wird.
Damit kein böses Erwachen droht, empfiehlt sich eine fachliche Einschätzung und die rechtssichere Gestaltung eines Geschäftsführungsvertrags – auch und eben gerade, wenn kein Gehalt bezogen wird. Sprechen Sie uns gern an.