2. April 2025

Mit warmer Hand oder doch von Todes wegen? – Gedanken zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, Vermögenswerte – etwa eine Immobilie – bereits zu Lebzeiten auf Ihre Kinder zu übertragen, lohnt sich ein genauer Blick. Es gibt keine Pauschalantwort – wohl aber Aspekte, die Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten.

Die „Ist-Situation“

Was passiert eigentlich, wenn Sie nichts unternehmen – also keine lebzeitige Übertragung vornehmen?

In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge – oder eine von Ihnen erstellte Verfügung von Todes wegen.

Neben der Frage, wer erbt, stellen sich weitere Fragen: Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Und: Muss Vermögen veräußert werden, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen? Gerade bei Immobilien drohen hier Liquiditätsprobleme – etwa dann, wenn das Haus den Großteil des Nachlasses ausmacht.

Das Ziel

Bevor Sie handeln, sollten Sie sich klar machen, warum Sie überhaupt über eine Übertragung nachdenken.

Typische Ziele sind etwa:

  • Reduzierung der Erbschaftsteuer durch frühzeitige Nutzung von Freibeträgen
  • Vermeidung von Streitigkeiten durch gezielte Vorwegverteilung
  • Sicherung des Familienvermögens gegen den Zugriff Dritter (z. B. Sozialhilfeträger)
  • Gestaltung nach Ihren Vorstellungen, auch wenn Sie später nicht mehr selbst entscheiden können

Der Weg

Wenn Ziel und Ausgangslage feststehen, stellt sich die Frage nach der passenden rechtlichen Gestaltung.

Eine Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt kann steuerlich sinnvoll sein – schließt aber Pflichtteilsansprüche nicht aus. Eine Schenkung unter Auflage kann steuerlich neutral, zivilrechtlich aber konfliktträchtig sein. Ein notarieller Übergabevertrag kann Sicherheit schaffen, muss aber sorgfältig ausgestaltet sein – insbesondere mit Blick auf Rückforderungsrechte, Pflegeverpflichtungen oder Wohnrechte.

Fazit

Die Entscheidung zwischen lebzeitiger Übertragung und Nachlassregelung von Todes wegen ist komplex – und sollte wohlüberlegt sein. Steuerliche Erwägungen spielen eine Rolle, aber auch familiäre, wirtschaftliche und persönliche Gesichtspunkte.

Sie wollen Ihre Vermögensnachfolge regeln? Dann sprechen Sie uns gern an – wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Über diese und weitere Fragen rund um das Thema Vermögensnachfolge spricht die Autorin dieses Artikels auf Einladung von Achim Teske, Honorarfinanz AG in Hamburg, am 24.04.2025 im Steigenberger Hotel Treudelberg.

Anmeldungen sind unter www.honorarfinanz-hamburg.de/seminar-anmeldung möglich.