25. Februar 2021

Kündigung: Und Jetzt?

Fristlos, ordentlich, Abfindung, Urlaubsansprüche und was sonst noch relevant ist

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für den Arbeitnehmer und meist auch für den Arbeitgeber eine sehr emotionale Angelegenheit.  Für den Arbeitnehmer steht nicht selten die wirtschaftliche Existenz im Focus. Dazu kommt meist das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein. Der Arbeitgeber ist hingegen meistens froh, sich von einem Mitarbeiter getrennt zu haben, der – aus seiner Sicht – nicht in sein Team passt.

Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von drei Wochen (nach Zugang) bei dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden kann. In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren wird die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Ziel ist also der Erhalt des Arbeitsverhältnisses. In den meisten Fällen wird jedoch vor Gericht das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben.  Wie es dazu kommt, was auf beiden Seiten zu beachten ist und was sonst noch interessant zum Thema Kündigung ist, erfahrt ihr in unserer neuen Podcast Folge: „KANZLEI AM MIKROFON“