11. März 2021

Kündigung durch den Arbeitgeber: Der Teufel steckt im Detail

Eine neue Folge unseres Podcast KANZLEI AM MIKROFON

In unserer letzten Podcast Folge haben wir besprochen, welche Möglichkeiten Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung haben. In unserer aktuellen Folge beleuchten wir das Thema Kündigung aus Arbeitgebersicht. Arbeitgeber ohne Personalabteilung kündigen oft impulsiv, ohne sich vorab über arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu informieren. Menschlich ist das verständlich: Gerade, wenn ein Arbeitsverhältnis schon länger nicht störungsfrei ist, hat der Arbeitgeber irgendwann den Punkt erreicht, sich von dem Arbeitnehmer endgültig lösen zu wollen. Eine Kündigung ist jedoch rechtlich nicht so einfach. Beschäftigt das Unternehmen in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter, sind die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten, wonach nur aus bestimmten Gründen – die z.T. bereits vorher abgemahnt sein müssen  – gekündigt werden kann. Auch ist zwischen fristgemäßer und fristloser Kündigung zu unterscheiden. Die fristlose Kündigung ist im Übrigen nur unter ganz strengen Voraussetzungen möglich, da der Arbeitnehmer bei einer fristlosen Kündigung eine Sperre der Arbeitsagentur erhält.  Fehler bei Ausspruch der Kündigung führen zu einer schlechteren Verhandlungsposition und damit ggf. zu höheren Abfindungssummen im Kündigungsschutzprozess.  Eine Beratung vor Ausspruch der Kündigung ist damit unerlässlich.

Welche weiteren Überlegungen bei der Trennung von einem Mitarbeiter anzustellen sind, erklären wir in unserem Podcast. Hören Sie doch einmal rein!