7. Mai 2020

Kettenschenkung einer Immobilie

Ist die Übertragung der Immobilie zunächst auf ein Kind und von diesem auf das Enkelkind zulässig?

Wird eine Immobilie verschenkt und von dem Beschenkten unmittelbar weiterverschenkt, stellt sich die Frage, ob der zuerst Beschenkte lediglich Mittelsmann (z.B. zur Ausnutzung von Steuerfreibeträgen) gewesen und daher das Verhältnis zwischen ursprünglichem Schenker und letztem Bedachten für die Ermittlung der Steuerfreibeträge ausschlaggebend ist.

Das Finanzgericht Hamburg (Urteil v. 20.08.2019, 3 K 123/18) hat dies für folgenden Fall verneint: Die Großmutter hatte ein Grundstück auf Ihre Tochter übertragen. Am selben Tag und vor der gleichen Notarin hat die Tochter wiederum eine Teilfläche dieses Grundstücks auf ihre eigene Tochter übertragen. Bei der ersten Übertragung des Grundstücks hat sich die Großmutter am gesamten Grundstück ein Nießbrauchrecht vorbehalten. Der Übertragung der Teilfläche auf ihre Enkelin hat die Großmutter zugestimmt und auf ihr Nießbrauchrecht an der Teilfläche verzichtet.

Nach Auffassung des Finanzgerichts kommt es für die Frage, ob eine Schenkung durch die Mutter oder Großmutter vorlag, darauf an, ob die Mutter als Beschenkte der Großmutter selbst entscheiden konnte, ob sie die Teilfläche weiterverschenkt. Da eine Verpflichtung zur Weiterschenkung nicht in den ursprünglichen Schenkungsvertrag aufgenommen wurde und die äußeren Umstände, wie z.B. die Weiterverschenkung am selben Tag oder die im Testament der Großmutter vorgesehene Übertragung eben jener Teilfläche an die Enkelin nicht ausreichten, ging das Finanzgericht von einer Schenkung der Mutter an die Tochter aus. In der Folge war bei der Ermittlung der Schenkungsteuer der höhere Freibetrag anzusetzen.

Die Übertragung zu Lebzeiten kann ein sinnvolles Instrument zur Reduzierung der Erbschaftsteuer sein. Lassen Sie sich beraten.