10. Juli 2020

Herr Scheuer, gehen Sie nicht über „Los“… – Neuer Bußgeldkatalog außer Vollzug

So können Sie ein Fahrverbot doch noch abwenden!

Mit unserem Beitrag „Der neue Bußgeldkatalog“ hatten wir die neuen, verschärften Regelungen des Bußgeldkatalogs, wie er am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, beschrieben.

Um diese Neuregelung ist ein erheblicher Streit entbrannt, weil es bei Erlass wohl zu einem Formfehler im Gesetzgebungsverfahren gekommen ist.  Mittlerweile haben alle Bundesländer den neuen Bußgeldkatalog außer Kraft gesetzt, Fahrverbote aufgrund der verschärften Regelungen sollen nicht verhängt werden. In den meisten Ländern gilt nun zunächst wieder der alte Bußgeldkatalog.

Eine gute Nachricht für all Diejenigen, die erst kürzlich einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines solchen Vorwurfs erhalten haben, der mit einem Fahrverbot sanktioniert werden sollte. Dieses Fahrverbot ließe sich nun noch abwehren, sofern nicht auch die alte Regelung ein Fahrverbot vorgesehen hätte. Ob die Behörden nun auch solche Bußgeldbescheide korrigieren werden, die bereits rechtskräftig geworden sind, wird abzuwarten sein. Einzelne Bundesländer, so auch das Land Schleswig-Holstein, haben dies bereits angekündigt.

Wir unterstützen Sie gern! Sprechen Sie uns an.

Henning Doth
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht