10. Mai 2020

Der neue Bußgeldkatalog

Zum 28.04.2020 hat sich einiges geändert.

Am 28.04.2020 ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Bei Ordnungswidrigkeiten, die seitdem begangen werden, müssen Betroffene mit deutlich schärferen Sanktionen rechnen, als bisher.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bisher galt im Wesentlichen Folgendes: bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit bis 20 km/h gab es in der Regel ein „Verwarnungsgeld“ zwischen 10 und 35 Euro. Bei einer Überschreitung um mindestens 21 km/h gab es neben dem Bußgeld (mindestens 80 Euro innerorts und 70 Euro außerorts) einen Punkt im Fahreignungsregister. Bei mindestens 31 km/h innerorts, bzw. 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, kam jeweils noch ein Fahrverbot hinzu.

Das hat sich geändert.

Innerorts gilt jetzt folgendes: Ist man bis zu 10 km/h zu schnell, kostet es bereits 30 Euro. Bei mindestens 16 km/h  gibt es ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro, aber weiterhin keinen Punkt. Das ist eine Verdoppelung gegenüber der bisherigen Regelung. Ab 21 km/h zu schnell beträgt das Bußgeld weiterhin mindestens 80 Euro und es gibt weiterhin mindestens einen Punkt in Flensburg. Neu ist jedoch, dass nunmehr bereits bei mindestens 21 km/h ein Fahrverbot von (mindestens) einem Monat verhängt wird.

Außerorts kosten 21 km/h zu schnell weiterhin 70 Euro und es gibt einen Punkt. Ein Fahrverbot droht nicht. Jedoch wurde hier kräftig am Grenzwert geschraubt: Ein Fahrverbot droht bereits ab 26 km/h (bisher 41 km/h) und das Bußgeld steigt auf 80 Euro.

Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet muss jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Zudem werden zwei Punkte dem Konto in Flensburg gutgeschrieben und man bekommt einen Monat Fahrverbot.

Sollte jemand die Rettungsgasse befahren, riskiert er ein Bußgeld von mindestens 240 Euro (oder höher), zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

LKW-Fahrer

Wichtige Änderung: wer mit einem Kraftfahrzeug abbiegt, dessen Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, darf – innerorts – nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Abstand zu Radfahrern

Bisher musste man beim Überholen eines Fahrrades oder eines Fußgängers innerorts wie außerorts einen „ausreichenden „ Seitenabstand einhalten. Jetzt beträgt der Mindestabstand innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter. Außerdem dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.

Halten und Parken

„Einfaches“ Falschparken kostet jetzt 25 Euro statt bisher 15 Euro. Parken auf einem Geh- oder Radweg, in zweiter Reihe, auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet jeweils 55 Euro. Außerdem droht in mehreren Fällen neben einem noch höheren Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg, wenn das Falschparken eine Behinderung darstellt oder über einen längeren Zeitraum andauert.

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Die Sanktionen sind teilweise deutlich verschärft worden. Insbesondere droht viel früher als bisher ein Fahrverbot. Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden, ist es noch wichtiger geworden, richtig zu reagieren.

Sollten Sie Fragen haben oder eine Verteidigung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Timm Schmoock
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht