Häufig krank allein reicht nicht.
Was tun, wenn die Kündigung kommt?
Stiftung Warentest gab jetzt Tipps für Arbeitnehmer zu Jobkündigung und Abfindung, für die Suche nach einem Anwalt und für die Steuererklärung.
Stiftung Warentest empfiehlt: „Wer die Kündigung erhält, sollte sofort einen Arbeitsrechtsanwalt oder den Gewerkschaftsrechtsschutz zurate ziehen. Sonst gehen wahrscheinlich Rechte verloren.” Unsere Erfahrung zeigt, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern so hoch sind, dass sich eine Verteidigung oft lohnt. Weil die Rechtslage kompliziert ist, sehen wir möglicherweise auch dort Ansätze, wo Sie Ihre Lage als aussichtslos bewerten.
Ein Beispiel: Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten eines Mitarbeiters allein reichen nicht für eine Kündigung. Nötig ist vielmehr eine sogenannte Fehlzeitenprognose, nach welcher der Mitarbeiter auch in Zukunft besonders krankheitsanfällig ist. Dabei kommt es nicht nur auf die Fehlzeiten an, sondern auch auf deren Grund.
Für eine Anlagenfahrerin konnte ich erreichen, dass die ihr ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unwirksam ist. In zweiter Instanz bestätigte dies auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Link zum Urteil im Beitrag bei Stiftung Warentest).
Im konkreten Fall kam es darauf an, dass Krankheiten, die in der Regel verheilen, weil sie auf einen Unfall zurückzuführen sind, keine negative Prognose rechtfertigen. Beruhen Ausfallzeiten auf einer Lebenskrise, wie in diesem Fall einer Scheidung, muss auch dies nicht notwendig zukünftig zu Ausfallzeiten führen, die es erforderlich machen, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung aufzulösen.
Im Detail wird es kompliziert. Darin liegt für gekündigte Arbeitnehmer eine Chance. Sprechen Sie meine Arbeitsrechtskollegen und mich gern an, um für Sie eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Ganz wichtig: Nicht warten! Eine Klage muss schon drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens bei Gericht sein. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam, selbst wenn sie unberechtigt war.
Einen ersten Überblick bekommen Sie auch mit unserer kurzweiligen Podcast-Folge “Gekündigt – und nu?”. Hören Sie gern mal rein auf Spotify oder Apple Podcasts.