11. Juni 2025

Gibt es eine Frist zur Annahme einer Erbschaft?

Keine aktive Erklärung nötig

Gilt die bekannte 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung der Erbschaft auch für die Annahme der Erbschaft? Konkret: Muss ich also binnen dieser Frist aktiv tätig werden, um eine Erbschaft anzunehmen? Nein! Die Erbschaft gilt als angenommen, wenn nicht die Ausschlagung der Erbschaft erklärt wird.

Konkludente Annahme: Vorsicht bei aktiven Handlungen

Die Erbschaft wird außerdem häufig konkludent, d.h. durch eine Tätigkeit des Erben in der Nachlassangelegenheit angenommen. Kündige ich als Erbe z.B. Verträge des Erblassers, signalisiere ich Dritten damit, dass ich der Erbe bin und nehme damit die Erbschaft möglicherweise konkludent an. Die konkludente Annahme kann bereits vor Ablauf der Ausschlagungsfrist erfolgen.

Frühzeitige Beratung schützt vor Fehlentscheidungen

Dies wird dann zum Problem, wenn ich eigentlich ausschlagen möchte. Denn, wer eine Erbschaft angenommen hat, kann diese grundsätzlich auch bei noch nicht erfolgtem Ablauf der 6-Wochen-Frist nicht mehr ausschlagen. Vorsichtig sollte also der Erbe sein, der noch nicht sicher ist, ob er die Erbschaft tatsächlich annehmen will. Rechtzeitige und fachkundige Beratung schützen vor der unerwünschten Verkürzung der Ausschlagungsfrist und versehentlich Annahme der Erbschaft.