16. Februar 2021

Fahrverbot bei bevorstehender Selbstständigkeit

Wie lässt sich ein Fahrverbot vermeiden?

Einem Betroffenen drohte neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein und begründete diesen damit, dass er beabsichtige, sich selbstständig zu machen. Dafür sei er auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen gemäß des Bußgeldbescheides verurteilt – einschließlich Fahrverbot. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass der Betroffene zwar Angaben zu seinen Beweggründen gemacht habe, jedoch habe er es versäumt, die geplante Selbstständigkeit durch Vorlage dies belegender Unterlagen auch glaubhaft zu machen. Aus Sicht des Gerichts sei der Betroffene noch in der Planungsphase und führe überwiegend vorbereitende Gespräche. Darüber hinaus habe der Betroffene Angaben vermissen lassen, wie oft und wohin er denn fahren müsse.

Es gibt durchaus wichtige Gründe, mit denen ein Betroffener ein „Regelfahrverbot“ vermeiden kann. Dafür ist ein präziser Vortrag erforderlich. Der Behörde oder dem Gericht muss deutlich werden, dass der Betroffene unter anderem beruflich auf den Pkw angewiesen ist, ein Fahrverbot nicht (auch nicht überwiegend) durch seinen Jahresurlaub abfedern kann oder es ihm unzumutbar ist, für die Dauer des Fahrverbotes einen Fahrer einzustellen.

Neben den Ausführungen sollten aber auch Unterlagen vorgelegt werden, aus denen sich die Angaben bestätigen – anderenfalls kann der Eindruck erweckt werden, dass die Gründe nur vorgeschoben sind.

Im Zweifel sollten Sie jemanden fragen, der sich damit auskennt. Wir wissen, worauf es ankommt.

Timm Schmoock
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht