Die „drei Musketiere“ der Vorsorge
1. Testament
Ihr bestimmt, wer Erbe wird. Erben erhalten den Nachlass als Ganzes oder gemeinsamen mit anderen. Einzelne Vermögensgegenstände können als Vermächtnis zugewandt werden. Möglich ist ein Testament eigenhändig oder notariell beurkundet. Letzteres sichert klare Formulierungen und erspart in der Regel den Erbschein.
2. Vorsorgevollmacht
Ihr legt fest, wer euch zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten vertritt, wenn ihr es nicht könnt. So wird eine gerichtliche Betreuung meist entbehrlich. Wichtig sind Reichweite, Ersatzbevollmächtigte und klare Formulierungen. Gern setze ich das für euch auf. Eine notarielle Vorsorgevollmacht erhöht die Akzeptanz bei Banken und Behörden.
3. Patientenverfügung
Ihr haltet medizinische Behandlungswünsche fest – für den Fall, dass ihr euch nicht mehr äußern könnt. Die Patientenverfügung gibt Ärzt:innen und Bevollmächtigten Orientierung zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerztherapie oder künstlicher Ernährung.
Die drei zusammen bilden eure Basisabsicherung: Nachlass regeln, Handlungsfähigkeit sichern, medizinische Wünsche festhalten. Kein Entweder-oder, sondern ein Trio, das sich ergänzt. Lasst euch beraten.