17. Dezember 2020

Coronaupdate: Homeoffice-Pauschale

Erste Informationen zum Umfang und den Voraussetzungen

Der Bundestag hat eine steuerliche Entlastung für all diejenigen beschlossen, die im Zuge der Corona-Krise vom Büro  ins Homeoffice umziehen mussten: die Homeoffice-Pauschale.

5,00 € pro Arbeitstag/max. 120 Tage

Danach können Arbeitnehmer 2020 und 2021 bis zu 5 Euro pro Arbeitstag von der Steuer absetzen, jedoch beschränkt auf maximal 120 Tage pro Jahr. Wer mehr von zu Hause arbeitet, geht an dieser Stelle leer aus.

Es ist auch nicht mehr erforderlich, ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung vorzuhalten, wie es bisher der Fall war – ein Notebook auf dem Esstisch genügt, um die Kosten geltend zu machen.

Jedoch wird die Homeoffice-Pauschale, wie die Pendlerpauschale, in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt.

Einrechnung in die Werbungskostenpauschale

Denn jeder Steuerzahler erhält ohnehin eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 Euro, die bei der Berechnung der Steuern vom zu versteuernden Einkommen immer abgezogen wird. Bis zur Höhe des Pauschalbetrages sind auch keine Nachweise nötig. Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, wie Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung, oder Weiterbildungen.

Nur wer über den Pauschalbetrag hinausgehende Werbungskosten hat, wird von der Homeoffice-Pauschale profitieren und zusätzlich entlastet.

Nachweispflicht?

Noch steht nicht fest, ob den Finanzämtern die Arbeit im Homeoffice auch nachgewiesen werden muss. Denn grundsätzlich müssen für einfache Steuererklärungen keine Nachweise mehr vorgelegt werden. Bis dies geklärt ist, sollte man sich die Arbeit im Homeoffice vorsorglich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen – gerade, wenn man mal im Büro  und mal von zu Hause aus gearbeitet hat.

Übrigens können auch zusätzliche Anschaffungen, wie ein Notebook, ein Schreibtisch oder ein Drucker steuerlich abgesetzt werden, wenn die Anschaffung für die Arbeit im Homeoffice getätigt wurde und der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.

Fragen rund um die Homeoffice-Pauschale beantworten wir Ihnen gerne – sprechen Sie uns an.

Timm Schmoock

Rechtsanwalt