15. April 2020

Corona: Neue Mitarbeiter trotz Kurzarbeit?

Lesen Sie hier, was sie zur Einstellung von Mitarbeitern wissen müssen.

Durch die derzeitige Situation haben bereits zahlreiche Betriebe Kurzarbeit angemeldet oder stehen kurz vor der Entscheidung. Doch gilt es natürlich auch, für die Zukunft zu planen. Deshalb möchte der eine oder andere Arbeitgeber vielleicht trotz Kurzarbeit einen neuen Mitarbeiter einstellen. Doch erhält dieser dann auch Kurzarbeitergeld?

Kurzerarbeitergeld für neue Arbeitnehmer?

Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer bereits vor Beginn des Arbeitsausfalls im Betrieb versicherungspflichtig beschäftigt ist und dass das Beschäftigungsverhältnis weiterhin fortbesteht.

 

Dementsprechend haben Mitarbeiter, die erst nach Beginn  der Kurzarbeit eingestellt werden, in der Regel auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, weil der Arbeitsausfall durch Nichteinstellung vermeidbar gewesen wäre. Aber es gibt Ausnahmen, wenn zwingende Gründe für die Einstellung eines neuen Mitarbeiters während der Kurzarbeit vorliegen:

Keine Regel ohne Ausnahme

Wurde der Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitnehmer geschlossen, bevor der Arbeitsausfall (und damit die Kurzarbeit) absehbar war, der Arbeitsbeginn jedoch in die Kurzarbeit fällt, würde auch der neue Mitarbeiter einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.

 

Muss der Betrieb dringend eine Position neu besetzen, die zur Fortführung der Betriebstätigkeit dringend benötigt wird, kann dies im Einzelfall eine weitere Ausnahme darstellen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der bisherige Meister des Betriebes ausgeschieden oder für längere Zeit erkrankt ist und ein Ersatz oder eine Vertretung unter den übrigen Arbeitnehmern nicht gefunden werden kann.

 

Wenn Sie zu diesem oder einem anderen Thema Fragen haben, rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!