8. April 2020

C-Krise und Vorsorgevollmacht

Eine notarielle Vorsorgevollmacht ist die ideale Lösung, um sich in Geschäftsterminen vertreten zu lassen und so unnötigen Kontakt zu vermeiden. Lesen Sie hier, welche sieben Vorteile Sie noch haben.

Wer die Wahrnehmung von Geschäftsterminen outsourcen will, kann eine Person (oder mehrere) seines Vertrauens mit einer notariell beurkundete Vorsorgevollmacht bevollmächtigen. Dahinter verbirgt sich schlicht und einfach eine Generalvollmacht, die Ihnen aufgrund ihrer besonderen Form der Beurkundung gegenüber Vollmachtsmustern aus dem Internet folgende sieben Vorteile bietet:

 

1.

Sie ist überall anerkannt und daher besonders rechtssicher.

 

2.

Der Text ist von einem Notar entworfen; er wird auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen abgestimmt.

 

3.

Der Notar liest Ihnen den Text vor, damit Sie alles verstehen und nichts übersehen wird.

 

4.

Er stellt Ihre Identität z.B. durch Personalausweis fest.

 

5.

In der Urkunde bestätigt der Notar Ihre Geschäftsfähigkeit.

 

6.

Die notarielle Vorsorgevollmacht ist unverzichtbar bei Immobilienbesitz oder Gesellschaftsbeteiligungen. Denn Grundbuchamt und Handelsregister akzeptieren nur Vollmachten, die zumindest öffentlich beglaubigt wurden.

 

7.

Es steht Ihren Bevollmächtigten frei, sich von dem Notar weitere Ausfertigungen erteilen zu lassen. Im Verlustfall ist das Gold wert. Eine nur beglaubigte Vollmacht kann im Verlustfall nicht ersetzt werden.

 

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Notare und Ihre Teams an unseren Standorten in Ahrensburg und Bargteheide. Wir sind auch in diesen schwierigen Zeiten der C-Krise für Sie da!

 

Kanzlei Bargteheide:

Arnim Buck – Rechtsanwalt und Notar

Kanzlei Ahrensburg:

Dr. Britta Bradshaw – Rechtsanwältin und Notarin

Autor: Arnim Buck

Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz Bargteheide)