13. Juli 2021

An was Sie denken müssen, wenn im Pool kein Wasser ist.

Sommerzeit ist Reisezeit ist Sachmängelzeit?

Nach der langen Pause freuen sich viele Menschen wieder auf einen unbeschwerten Sommerurlaub. Oft macht man aber vor Ort die Erfahrung, dass die Reiseleistung nicht den Vorstellungen entspricht, die das Internet oder der Katalog versprochen haben.

Nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Reiseveranstalter die Reise frei von Sachmängeln zu verschaffen.

Wer ist aber der richtige Ansprechpartner? Wie so oft kommt es darauf an, was der Reisende gebucht hat: Bei einer Pauschalreise (Zusammenfassen von mindestens zwei Reiseleistungen) muss der Reiseveranstalter in die Pflicht genommen werden.

Hat jedoch ein Reisebüro verschiedene Leistungen zusammengestellt, kommt auch dieses als Reiseveranstalter in Betracht. Der Teufel steckt also im Detail.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Mängel sogleich vor Ort bei der örtlichen Reisebetreuung bzw. im Hotel geltend machen; wenn möglich auch nachweisbar in schriftlicher Form. Ist man erst wieder zu Hause, sind Mängel schwer nachweisbar, zumal dem Unternehmen vor Ort die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden muss.

Was es sonst noch über Ihre Rechte bei dem Thema Reise zu beachten gibt, erfahren Sie in der aktuellen „Summer Edition“ unseres Podcast KANZLEI AM MIKROFON auf Spotify, Apple Podcast oder wo es sonst Podcasts gibt.