Pflichtteil im Erbrecht: Kein Stück vom Kuchen
Pflichtteil im Erbrecht: Kein Stück vom Kuchen
Wenn nahe Angehörige enterbt werden, gibt es im deutschen Erbrecht einen gesetzlichen Mindestschutz: den Pflichtteil. Wichtig dabei ist ein Aspekt, der immer wieder für Missverständnisse sorgt – und sich mit einer leicht absurden Metapher erklären lässt: Beim Pflichtteil geht es nicht um ein Stück vom Kuchen, sondern um eine Rechnung über den Wert des Kuchens.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch in Geld, der entsteht, wenn bestimmte nahe Angehörige durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Wer pflichtteilsberechtigt ist, kann also trotz Enterbung eine Zahlung von den Erben verlangen.
Kurz gesagt: Enterbt heißt nicht automatisch „leer ausgehen“. Aber: Es geht eben nicht um konkrete Gegenstände, sondern um Geld.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder der verstorbenen Person
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern – allerdings nur dann, wenn keine Kinder vorhanden sind
Andere Angehörige (etwa Geschwister) haben grundsätzlich keinen Pflichtteilsanspruch.
Wichtig: Der Pflichtteil ist kein Erbanteil
Wer den Pflichtteil verlangt, wird nicht Miterbe. Man bekommt keinen Schlüssel, keine Mitbestimmung über den Nachlass und keinen direkten Zugriff auf einzelne Nachlassgegenstände. Stattdessen besteht eine Geldforderung gegen die Erben, die auszuzahlen ist.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Maßgeblich ist also, was ohne Testament nach der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte. Davon die Hälfte als Geldanspruch.
Beispiel (stark vereinfacht): Würde ein Kind gesetzlich 1/4 erben, beträgt der Pflichtteil 1/8 des Nachlasswertes. 
Herausforderung in der Praxis: Geldforderung trifft auf „Betongold“
Ein Konsequenz, die in vielen Familien Konfliktpotenzial entfaltet: Der Pflichtteil fordert Liquidität. Der Nachlass ist aber häufig illiquide – zum Beispiel, wenn er im Wesentlichen aus einer Immobilie besteht, aus einem Unternehmen oder aus anderen Vermögenswerten, die nicht „mal eben“ in Geld umgewandelt werden können.
Erben müssen Liquidität herstellen. Das kann bedeuten:
- vorhandenes Barvermögen oder Kontoguthaben wird genutzt,
- ein Kredit wird aufgenommen,
- Vermögenswerte werden verkauft (beispielsweise Wertpapiere) und
- im Extremfall: Verkauf der Immobilie, wenn sonst keine Finanzierung möglich ist.
Das ist oft emotional aufgeladen, weil die Erben den Nachlass nicht selten „als Ganzes“ erhalten möchten – während Pflichtteilsberechtigte rechtlich eine Geldzahlung verlangen können.
Meine Empfehlungen
Für Pflichtteilsberechtigte: Den Anspruch sauber beziffern lassen. Der Nachlasswert ist entscheidend.
Für Erben: Pflichtteil nicht „wegdiskutieren“, sondern wirtschaftlich planen. Also prüfen, welche Mittel zur Liquiditätsbeschaffung realistisch sind (Rücklagen, Finanzierung, Verkauf).
Und für beide Seiten: Sich rechtlich gut beraten lassen.