Wieso Arbeitsverträge AGB sind – und welche Konsequenzen das hat?
Viele Arbeitgeber nutzen vorgefertigte Standardverträge – und das macht sie rechtlich zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Das bedeutet: Jede Klausel unterliegt der sog. AGB-Kontrolle und kann bei Fehlern schnell unwirksam sein.
Eine einmalige Verwendung reicht aus, wenn der Vertrag – wie meist – einseitig vorgegeben wird.
Klauseln in AGB werden unter anderem dahingehend geprüft:
- Sind sie klar und verständlich?
- Gibt es überraschende Klauseln?
- Benachteiligen sie eine Vertragspartei unangemessen?
Was dieser Kontrolle nicht standhält, ist unwirksam – trotz Unterschrift des Arbeitnehmers.
Unwirksame Klauseln bedeuten: die gesetzliche Regelung gilt stattdessen – meist zum Nachteil des Arbeitgebers.
Mit gut gestalteten Klauseln lassen sich dagegen zulässige Spielräume nutzen – etwa bei der Übertragung von Urlaub ins Folgejahr, bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oder Vertragsstrafen.
Gerne unterstützen wir bei der Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge.