Was tun bei Kündigung durch den Arbeitgeber?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, ist das zunächst ein Schock – aber Sie sind nicht schutzlos. In vielen Fällen haben Sie Rechte und Handlungsmöglichkeiten, die Sie kennen und nutzen sollten. Hier ist ein kompakter Leitfaden dazu, was Sie tun sollten, wenn Sie die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber bekommen:
1. Ruhe bewahren und Kündigung prüfen
Auch wenn es emotional ist: Lesen Sie die Kündigung genau und achten Sie auf folgende Punkte:
- Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (nicht per Mail, SMS etc.).
- Unterschrift: Sie muss eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben sein – idealerweise von jemandem, der kündigungsberechtigt ist (z. B. Geschäftsführer).
- Zugang: Die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie Ihnen zugegangen ist (persönlich oder im Briefkasten).
2. Kündigungsfristen kontrollieren
Prüfen Sie, ob die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wurde:
Nach § 622 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit (z. B. 2 Jahre = 1 Monat Frist, 10 Jahre = 4 Monate).
Wenn die Frist nicht eingehalten wurde, können Sie dagegen vorgehen.
3. Kündigungsschutz prüfen
Sie haben besonderen Kündigungsschutz, wenn:
- Sie länger als 6 Monate im Unternehmen sind und
- das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt.
- Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Eine Kündigung ist in diesem Fall nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist – also aus:
- Verhaltensbedingten Gründen (z. B. Fehlverhalten)
- Personenbedingten Gründen (z. B. Krankheit, fehlende Eignung)
- Betriebsbedingten Gründen (z. B. Stellenabbau)
Tipp: Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, sollten Sie schnell handeln!
4. Kündigungsschutzklage – nur 3 Wochen Zeit!
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG).
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung automatisch als wirksam – auch wenn sie rechtswidrig war.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten – oft lohnt sich eine Klage, um weiterbeschäftigt zu werden oder eine Abfindung auszuhandeln.
5. Arbeitsagentur informieren – sonst Sperrzeit!
Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend – auch wenn Sie noch bis zum Kündigungsdatum arbeiten.
Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
6. Zeugnis und Restansprüche einfordern
Nach einer Kündigung sollten Sie Folgendes sicherstellen:
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen (schriftlich, wohlwollend formuliert).
- Urlaubsansprüche prüfen und ggf. auszahlen lassen.
- Überstunden abrechnen lassen.
- Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber einholen (für die Agentur für Arbeit).
7. Alternative: Abfindung oder Aufhebungsvertrag
Manchmal bietet der Arbeitgeber eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn Sie ihn freiwillig unterschreiben.
Unterschreiben Sie nichts sofort! Lassen Sie sich juristisch beraten – vor allem bei Aufhebungsverträgen.