Warum müssen Notare immer alles vorlesen?
Wer schon einmal beim Notar war, kennt das Ritual: Man sitzt da, bereit zur Unterschrift – und dann beginnt der Notar mit feierlicher Stimme das Dokument, zum Beispiel den Kaufvertrag, vorzulesen – von Anfang bis Ende. Wort für Wort. Aber warum eigentlich? Die Mandanten können doch lesen.
Die Antwort liefert das Beurkundungsgesetz. Es verlangt, dass Notare „bei der Beurkundung von Willenserklärungen eine Niederschrift aufnehmen“. Diese Niederschrift muss der Notar den Beteiligten vorlesen, von ihnen genehmigen und unterschreiben lassen. Das soll vor bösen Überraschungen schützen. Die Beteiligten sollen wissen und verstehen, was sie unterschreiben. Fragen sind immer willkommen.
Aber es steckt noch mehr dahinter: Das Vorlesen soll dafür sorgen, dass niemand eine für ihn nachteilige Klausel übersieht. Der Notar hat die Aufgabe, die Rechtswirkungen zu überblicken und darüber aufzuklären.
Natürlich kann das manchmal langatmig sein. Besonders, wenn beispielsweise zahlreiche Grundbuchbelastungen vorgelesen werden. Da träumt bestimmt manch einer von einer Schnellvorlauftaste. Doch Geduld lohnt sich und kann vor Missverständnissen schützen.
Das nächste Mal, wenn wir Ihnen vorlesen, lehnen Sie sich entspannt zurück und genießen Sie es.