Wann muss der Dienstwagen zurück?
Darf der Arbeitgeber einfach den Dienstwagen zurückverlangen? – Dies ist für Arbeitgeber und Mitarbeitende im Streitfall (bei Kündigung) eine oft diskutierte Frage.
Ein Dienstwagen ist für viele Mitarbeitende ein wichtiger Benefit. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber den Wagen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen möchte? Grundsätzlich gilt: Der Dienstwagen ist Gehaltsbestandteil und gehört damit zur Vergütungspflicht. Ob der Arbeitgeber den Pkw zurückverlangen kann, sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Fehlt eine entsprechende Regelung, ist der Dienstwagen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung zu stellen.
Aber auch bei einer Rückgaberegelung im Arbeitsvertrag lohnt es sich, genau hinzuschauen. Eine willkürliche Rückforderungsregelung ist in der Regel unzulässig. Die Rückgabeverpflichtung darf nur bestimmte, nachvollziehbare Gründe betreffen, wie zum Beispiel Langzeiterkrankung oder Freistellung während der Kündigungsfrist.
Eine pauschale Aussage zu der Frage ist nicht wirklich möglich. Es kommt – wie so oft – auf den Inhalt der Vereinbarung an, eine rechtliche Überprüfung lohnt sich in jedem Fall.