14. Juni 2021

„Schon geimpft?“

Darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen oder eine Impfung verlangen?

Grundsätzlich: Die Impfung gegen das Coronavirus ist Privatsache der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann also die Beantwortung der Frage nach dem Impfstatus verweigern.

Ausnahme: Arbeitgeber dürfen den Impfstatus für einige Berufsgruppen, die am Arbeitsplatz regelmäßig Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben (etwa im medizinischen Bereich) abfragen und verarbeiten. Ob die entsprechenden Regelungen weiter ausgelegt werden können, ist derzeit noch streitig.

Hintergrund: Arbeitgeber, deren Mitarbeiter und Kunden besonders gefährdet sind, haben ein berechtigtes Interesse über die Infektionsgefahr, die von ihrer Belegschaft ausgeht, informiert zu sein.

Es liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Die gesetzliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Impfprämien wie zusätzliche Urlaubstage, Sachgeschenke oder Bonuszahlungen gegen Nachweis der Impfung sind aber grundsätzlich erlaubt.