1. Oktober 2025

Rettungsgasse: Pflicht und Lebensretter auf der Autobahn

Bei Stau auf Autobahnen oder Straßen mit mehreren Fahrstreifen sind alle Verkehrsteilnehmer:innen verpflichtet, sofort eine Rettungsgasse zu bilden – unabhängig davon, ob bereits ein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ohne Zeitverlust zum Unfallort gelangen. Jede Minute zählt: Verzögerungen können über Leben und Tod entscheiden.

So funktioniert die Rettungsgasse richtig:

Zwei Spuren

Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen orientieren sich nach rechts.

Drei oder mehr Spuren

Die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken Spur und der Spur rechts daneben gebildet. Alle Spuren rechts davon weichen ebenfalls nach rechts aus.

Häufige Fehler

  • Erst zur Seite fahren, wenn ein Einsatzfahrzeug kommt – zu spät!
  • In die Rettungsgasse einfahren oder dort parken – streng verboten.
  • Falsch denken, dass die Gasse bei drei Spuren „in der Mitte“ entsteht.

Rechtsfolgen bei Verstößen:

  • Mindestens 200 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Wer Einsatzfahrzeuge behindert, zahlt bis zu 320 €.
  • Kommt es durch die Blockade zu einer Gefährdung oder gar zu einem Unfall, können noch höhere Strafen drohen.

Merke: Die Rettungsgasse muss sofort bei stockendem Verkehr gebildet werden – nicht erst, wenn Martinshorn oder Blaulicht zu sehen sind. Wer frühzeitig Platz macht, hilft aktiv dabei, Menschenleben zu retten.