Neues BGH-Urteil stärkt Versicherungsnehmer: Wenn die D&O-Versicherung nicht automatisch endet
Ein Urteil, das besonders für Manager, Vorstände und mittelständische Unternehmer wichtig ist, aber auch zeigt, wie grundsätzlich Verbraucherschutz im Versicherungsrecht funktioniert.
Ein Vorstandsmitglied gerät in eine brenzlige Lage:
Stellen Sie sich vor, ein Vorstand oder Geschäftsführer trifft Entscheidungen, als sein Unternehmen bereits zahlungsunfähig ist. In solchen Fällen sind Fehler schnell passiert – und teuer. Unternehmen schließen deshalb häufig sogenannte D&O-Versicherungen (Directors & Officers) ab, die Manager vor den finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen schützen sollen.
Ein oft bedeutsamer Streitpunkt ist, was passiert, wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet. Manche Versicherungsbedingungen sahen vor, dass der Vertrag automatisch endet, sobald ein Insolvenzantrag gestellt wird – mit der Folge, dass für spätere Forderungen kein Versicherungsschutz mehr bestehen soll.
Doch genau diese Klausel hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt überprüft und für unwirksam erklärt.
Was entschied der Bundesgerichtshof?
Der BGH hat im Urteil vom 18. Dezember 2024 (IV ZR 151/23) klar gestellt:
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsvertrag bei Stellung eines Insolvenzantrags automatisch beendet, ist unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt.
Das heißt: Nur weil ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, endet der Versicherungsschutz nicht automatisch, wenn eine solche Klausel im Kleingedruckten steht.
Stattdessen gelten weiter die gesetzlichen Regeln:
Der Versicherungsvertrag kann nicht ohne Weiteres einfach „sofort enden“ –
Versicherer müssen stattdessen die gesetzlichen Kündigungs- und Fristregeln einhalten, die im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind.
Das schützt Versicherungsnehmer davor, durch eine überraschende Klausel plötzlich ohne Deckung dazustehen – gerade in ohnehin schwierigen Situationen wie einer Insolvenz.
Warum ist das wichtig für Sie als Versicherungsnehmer?
Deckungsschutz bleibt greifbar: Selbst wenn Ihr Unternehmen in eine Krise gerät und ein Insolvenzantrag gestellt wird, verliert Ihre D&O-Versicherung nicht automatisch ihren Schutz – Sie behalten Rechte.
Transparenz über Vertragsende: Die Entscheidung stärkt den Grundsatz, dass Versicherungsverträge fair und vorhersehbar gestaltet sein müssen.
Rechtssicherheit im Ernstfall: Gerade bei Großrisiken oder komplexen Haftungsfragen (wie bei Vorständen oder geschäftsführenden Organen) sorgt diese Rechtsprechung dafür, dass Versicherungsnehmer nicht durch überraschende Formulierungen benachteiligt werden.
Praxis-Tipp für Versicherungsnehmer
Wenn Sie eine D&O-Police oder eine andere Versicherung mit besonderen Klauseln haben:
- Prüfen Sie Ihre Bedingungen genau, insbesondere, was dort über das Vertragsende bei Insolvenzen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen steht.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer bei einer solchen Klausel erklären kann, warum sie rechtlich wirksam ist – andernfalls kann sie im Streitfall vor Gericht keine Wirkung entfalten.
Und wenn Sie unsicher sind: Lassen Sie Ihre Police einmal von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Denn oft entscheidet der genaue Wortlaut über Tausende Euro an Deckung oder Nicht-Deckung.