Mehr Klarheit beim Gehalt: Was ist neu im Entgelttransparenzgesetz?
Ein sperriger Begriff mit einem höheren Ziel: Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit – genau hier setzt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) an; durch mehr Fairness und Offenheit bei der Vergütung. Für viele Beschäftigte klingt das nach einem großen Schritt, doch was bedeutet das Gesetz (welches im Übrigen schon seit 2017 existiert) konkret im Alltag?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verpflichtet Arbeitgeber europaweit zu deutlich mehr Transparenz und führt neue Standards ein. So soll Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess Pflicht sein. Arbeitgeber müssen Bewerbern künftig das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen. Fragen nach dem bisherigen Einkommen sind verboten und es besteht eine jährliche Informationspflicht über Entgeltkriterien der Mitarbeitenden.
Betriebe ab 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über ihre Lohnstrukturen berichten und im Streitfall muss der Arbeitgeber belegen, dass keine Diskriminierung vorliegt (Beweislastumkehr). Sofern eine Lohnlücke von über 5 % festgestellt wird sind das Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat zum Handeln verpflichtet.
Fazit: Die zu ändernden Vorschriften sorgen nicht für komplette Offenheit – aber für deutlich mehr Klarheit. Es stärkt Beschäftigte, schafft Anreize für faire Gehaltsstrukturen und rückst das Thema Lohngerechtigkeit in den Fokus.