Krank im Urlaub – und jetzt?
Der Sommerurlaub ist lange geplant, die Koffer sind gepackt – und dann passiert es: Statt am Strand zu liegen, liegt man mit Fieber im Bett. Für viele stellt sich dann die Frage: Sind die Urlaubstage verloren oder kann man sie später nachholen?
Die Antwort ist beruhigend: Wer während des Urlaubs krank wird, verliert seine freien Tage nicht automatisch. Das Gesetz sieht vor, dass Krankheitstage nicht als Urlaubstage gelten – vorausgesetzt, man kann sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Entscheidend ist dabei, dass die Arbeitsunfähigkeit offiziell bescheinigt wird. Ein „Ich war krank, ehrlich!“ reicht also nicht.
Praktisch bedeutet das: Sobald Sie merken, dass Sie krank sind, sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich die Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigen lassen. Dieses Attest reichen Sie dann so schnell wie möglich beim Arbeitgeber ein – auch wenn Sie gerade im Ausland sind. Heute geht das oft unkompliziert per Mail oder Foto. Die Krankheitstage werden nicht vom Urlaub abgezogen, sondern später gutgeschrieben. Den Urlaub können Sie dann zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.
Wichtig zu wissen: Das gilt nur für Tage, an denen Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Ein Schnupfen, der Sie nicht einschränkt, reicht nicht. Außerdem endet der Urlaub nicht automatisch – nach Ende der Arbeitsunfähigkeit wird der Urlaub fortgesetzt.
Fazit: Krankheit im Urlaub ist ärgerlich, aber kein verlorener Urlaub. Wer sich ein ärztliches Attest besorgt und den Arbeitgeber informiert, kann seine freien Tage retten – und sie später wirklich erholsam genießen.