15. Juli 2026

Krank im Urlaub? So bleibt Ihr Erholungsanspruch erhalten

Sie liegen im Bett statt am Strand – und plötzlich ist der Urlaub alles andere als Erholung. Gut zu wissen: Der Urlaub ist nicht verloren.

Erkranken Sie während Ihres Urlaubs so, dass Sie arbeitsunfähig sind, gelten diese Tage in der Regel nicht als Urlaubstage – vorausgesetzt, Sie weisen die Arbeitsunfähigkeit nach.

Entscheidend sind folgende Schritte:

Sofortige Information an den Arbeitgeber und eine ärztliche Bescheinigung, die Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Ohne Nachweis bleiben die Tage als Erholungsurlaub angerechnet. Praktisch bedeutet das: Lassen Sie sich am Urlaubsort von einem Arzt untersuchen und eine Krankschreibung ausstellen.

Melden Sie die Erkrankung umgehend telefonisch oder per vereinbartem Kommunikationsweg.

Beachten Sie Fristen und Formvorschriften in Ihrem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung; manche Arbeitgeber verlangen die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer bestimmten Zeit.

Tipp: Bewahren Sie Arztberichte und Rechnungen auf — sie sind auch wichtig für Krankenkassen oder Reiseversicherung (z. B. wegen Rückreisekosten).

Krankenfall im Urlaub muss aktiv nachgewiesen werden. Schnell informieren, ärztliches Attest einholen und Belege sichern – dann bleiben die Urlaubstage erhalten.