23. März 2021

Gründonnerstag wird einmalig Ruhetag

Was bedeutet das für Betriebe und Mitarbeiter?

Die Bundeskanzlerin hat in der vergangenen Nacht gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, dass in diesem Jahr – einmalig – auch der Gründonnerstag (01.04.) und der Karsamstag (03.04.) zu Ruhetagen erklärt werden. Der Wortlaut sorgt bei vielen für Irritationen – was genau bedeutet die Ankündigung?

Die zusätzlichen Ruhetage sollen dem Vernehmen nach wie arbeitsfreie Sonn- und Feiertage behandelt werden.

Das würde bedeuten, Betriebe bleiben grundsätzlich vom 01.04. bis zum 05.04. geschlossen, sofern keine Ausnahmen geregelt werden. Angekündigt ist etwa eine Öffnung des „Lebensmitteleinzelhandels im engen Sinne“ an Karsamstag. Zusätzliche Ausnahmen könnten für Unternehmen getroffen werden, die sonst auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen – zum Beispiel Tankstellen.

Arbeitnehmer müssen keinen Urlaub nehmen, wenn der Betrieb unter die Ruhetags-Regelung fällt und geschlossen bleibt.

Aber: Zur rechtlichen Umsetzung hat die Bundeskanzlerin einen Vorschlag einschließlich einer Begründung angekündigt. Zudem steht eine Entscheidung der Bundesländer über die Umsetzung des Beschlusses aus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die einzelnen Bundesländer in den nächsten Tagen eigene Regelungen zu den Ruhetagen finden.

Erst dann wird – hoffentlich – Klarheit herrschen.

Timm Schmoock
Rechtsanwalt