25. Juni 2020

Das Arbeitszeugnis: Unter welchem Datum sollte es ausgestellt sein?

Kommt es auf den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnis oder auf den Tag der Ausstellung des Arbeitszeugnisses an?

Fast bei jedem Arbeitsverhältnis stellt sich die Frage nach dem Arbeitszeugnis. Aber auch bei sehr vielen Arbeitsverhältnissen gibt es darüber Streit.  Eine wesentliche Streitfrage ist das Ausstellungsdatum, welches auf dem Zeugnis notiert ist.

Beendigungsdatum oder Erstellungsdatum?

Einen solchen Streit hatte das LAG Köln im März 2020 zu entscheiden, der Arbeitgeber war der Auffassung, dass Zeugnis auf den Tag datieren zu dürfen, an welchem er es auch ausstellt.  Die Klägerin war der Auffassung, dass das Zeugnis das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten müsse.

Wer hat Recht?

Das Gericht entschied, dass das Zeugnis als Ausstellungsdatum das Beendigungsdatum aufweisen muss. Alles andere kann den Eindruck erwecken, dass es Streit über die Beendigung oder auch das Zeugnis gegeben haben könnte.  Neben der Frage des richtigen Datums gibt es noch viele weitere Gesichtspunkte, die bei der Zeugniserstellung zu beachten sind.

Wir helfen Ihnen daher gerne bei Fragen rund um die Zeugniserstellung weiter.