Wann haben Mitarbeitende Anspruch auf Weihnachtsgeld? – Ein rechtlicher Überblick zum Jahresende
Das Jahresende naht – und mit ihm die Frage, ob und wann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Für viele Mitarbeitende ist die Sonderzahlung ein wichtiger Bestandteil des Einkommens, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine freiwillige oder vertraglich geregelte Zusatzleistung.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht immer dann, wenn dies im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. In diesen Fällen ist die Zahlung verbindlich. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen sie nicht einseitig streichen oder kürzen, solange keine wirksame Änderung des Vertrags erfolgt.
Auch ohne schriftliche Vereinbarung kann sich ein Anspruch ergeben – durch sogenannte betriebliche Übung. Wenn ein Unternehmen über mindestens drei Jahre hinweg regelmäßig und vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt hat, dürfen Mitarbeitende in der Regel darauf vertrauen, dass dies auch künftig geschieht. Eine einmalige oder unregelmäßige Zahlung reicht dafür jedoch nicht aus.
Viele Arbeitsverträge enthalten Formulierungen wie: „Die Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch“. Solche Freiwilligkeitsvorbehalte sind rechtlich oft problematisch. Wird das Weihnachtsgeld über Jahre hinweg dennoch regelmäßig gezahlt, kann der Vorbehalt als intransparent oder widersprüchlich angesehen werden – mit der Folge, dass ein Anspruch trotzdem entsteht.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Ob Mitarbeitende eine Sonderzahlung erhalten, hängt von Vereinbarungen oder der betrieblichen Praxis ab. Gerade zum Jahresende lohnt sich daher ein Blick in den Arbeitsvertrag – und auf die bisherige Zahlungspraxis. Transparenz und rechtzeitige Kommunikation vermeiden Streit und schaffen Klarheit für beide Seiten.