Erbrecht

Erbrecht Hintergrund

Anwältin und Anwalt für Erbrecht

Rechtsanwältin Maraike Lehnhoff sowie unser Rechtsanwalt Jens Greiner-Petter sind Ihre erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht in Ahrensburg. Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Ahrensburg, per Videokonferenz oder telefonisch.

Zur Orientierung wollen wir Ihnen bereits einige Informationen zum Erbrecht an die Hand geben. Das Erbrecht teilt sich in zwei Bereiche auf: den vorsorgenden vor dem Tod und den nachsorgenden nach dem Tod.

Notar-Formulare Vorsorgendes Erbrecht

Der vorsorgende Bereich des Erbrechts ist gekennzeichnet durch drei Eckpfeiler: Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge), Vermögensübertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge (zum Beispiel die Übertragung von Grundstücken) und Vollmachten. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Anwälte. Erbrecht in Ahrensburg – und in allen drei Fällen werden Sie bestens bei uns betreut.

Verfügungen von Todes wegen

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und bestimmen selbst, was mit Ihrem Nachlass geschieht – beraten werde Sie dabei durch unsere Anwälte für Erbrecht in Ahrensburg. So vermeiden Sie Streitigkeiten unter Angehörigen und langwierige und kostenintensive Erbscheinverfahren. Sie können Einzeltestamente, gemeinschaftliche Ehegattentestamente (vielen als „Berliner Testament“ ein Begriff) oder Erbverträge anordnen. Dabei können Sie bestimmen wer Erbe wird, können Vor- und Nacherbfolge anordnen, Vermächtnisse aussetzen und Testamentsvollstreckung anordnen. Besonders wichtig für Eltern minderjähriger Kinder: Sie können im Rahmen einer Vormundschaftsverfügung auch regeln, wer sich um Ihre Kinder kümmern soll oder wer diese Aufgabe nicht übernehmen soll.

Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Nutzen Sie die Erbschaftssteuerfreibeträge zu Lebzeiten und reduzieren so die Erbschaftsteuerlast Ihrer Erben und Vermächtnisnehmer. Übertragen Sie zu Lebzeiten Immobilien, Geldvermögen oder Unternehmen auf Ihre Abkömmlinge, um so die Erbschaftsteuerfreibeträge mehrfach zu nutzen. Bringen Sie möglicherweise Immobilien in Unternehmen ein, um so die Abkömmlinge sukzessive am Familienvermögen zu beteiligen oder gründen eine Stiftung um das Vermögen in der Familie zu erhalten. Beraten werden Sie in diesen Belangen von Maraike Lehnhoff, Anwältin Erbrecht in Ahrensburg, und Jens Greiner-Petter, Anwalt Erbrecht in Ahrensburg.

Vorsorgevollmachten

Bestimmen Sie selbst, wer sich im Krankheitsfall um Sie kümmern soll und vermeiden Sie so die Bestellung eines vom Amtsgericht benannten Betreuers. Maraike Lehnhoff, Anwältin Erbrecht in Ahrensburg, und Jens Greiner-Petter, Anwalt Erbrecht in Ahrensburg unterstützen Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Diese besteht inhaltlich aus drei Teilen: Der Vollmacht selbst, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung. Sie geben Ihrem Bevollmächtigten damit die Instrumente an die Hand, die er braucht, um sich umfassend zu kümmern.

Nachsorgendes Erbrecht

In der emotional überwältigenden Situation des Todes eines geliebten Menschen müssen sich die Familienangehörigen auch noch mit vielen rechtlichen, finanziellen und behördlichen Verfahren auseinandersetzen. Ihnen dabei als starke Berater zur Seite zu stehen, ist die Aufgabe unserer Anwälte für Erbrecht in Ahrensburg. Im nachsorgenden Bereich des Erbrechts unterstützen wir regelmäßig in folgenden Fragen:

Wer ist Erbe geworden?

Für die Beantwortung der Frage, wer Erbe geworden ist, kommt es entscheidend darauf an, ob der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat. Ist dies der Fall, richtet sich die Erbfolge nach der getroffenen Verfügung. Liegt keine Verfügung des Erblassers vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die nächsten Angehörigen, also etwa Ehegatten und Kinder. Besonders wichtig sind Testamente für nicht verheiratete Paare oder kinderlose Ehepaare. Wer nicht verheiratet ist, erbt nach dem Gesetz auch nicht, ginge also leer aus, wenn er nicht ausdrücklich per Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt wurde. Bei kinderlosen Ehepaaren erben nach dem Gesetz die Eltern des Erblassers oder auch dessen Geschwister mit. Das wird häufig übersehen, aber unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht in Ahrensburg stehen Ihnen beratend zur Seite.

Gibt es Angehörige, die nicht Erbe geworden sind, aber einen Pflichtteilsanspruch haben?

Liegt ein Testament vor, mit dem die gesetzliche Erbfolge abbedungen wird – beispielsweise in der Form, dass sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen –, haben die Kinder Pflichtteilsansprüche. Bei kinderlosen Erblassern haben auch die Eltern Pflichtteilsansprüche, Geschwister hingegen nicht. Der Pflichtteilsanspruch besteht immer in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Man prüft also, wie hoch wäre die Erbquote nach der gesetzlichen Erbfolge und teilt diese dann durch zwei. Bei Ehegatten mit zwei Kindern im gesetzlichen Güterstand wären die Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge zu je ein Viertel Erbe geworden, die Pflichtteilsquote liegt daher bei einem Achtel.

Wichtiger Unterschied: Miterben erwerben den Nachlass als Gesamthandsvermögen, das heißt jedem Erben gehört an jedem einzelnen zum Nachlass gehörenden Gegenstand ein Anteil entsprechend seiner Erbquote, also zum Beispiel ein Viertel des Hauses, ein Viertel des Geldvermögens oder ein Vierteil des Tisches. Pflichtteilsberechtigte haben lediglich einen Geldanspruch gegen den oder die Erben, also beispielweise ein Achtel vom gesamten Nachlasswert. Zur Ermittlung des Nachlasswertes ist der Erbe zur Auskunft über den Bestand und ggf. zur Wertermittlung einzelner Gegenstände verpflichtet. Von dem so ermittelten Wert sind Verbindlichkeiten des Erblassers und Kosten des Erbfalls, etwa Beerdigungskosten, in Abzug zu bringen. Es ist also alles etwas komplizierter, doch Maraike Lehnhoff, Anwältin Erbrecht in Ahrensburg, und Jens Greiner-Petter, Anwalt Erbrecht in Ahrensburg helfen Ihnen durch den Erbrecht-Dschungel.

Gibt es noch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten?

Übersteigt der Nachlasswert die Erbschaftsteuerfreibeträge, stellt sich die Frage, ob noch steuerlicher Optimierungsspielraum besteht. Diese Frage ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Möglicherweise wurden Auswahlvermächtnisse angeordnet oder es kann von steuerlichen Privilegierungen (zum Beispiel Zugewinnausgleichsanspruch oder Familienwohnheim) Gebrauch gemacht werden. Wichtig ist die rechtzeitige Beratung. Melden Sie sich dazu gern bei unseren Anwälten für Erbrecht in Ahrensburg.

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